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Zu viel Zucker: Bund soll gegen Nestlé klagen

Weil der Nahrungsmittelkonzern Nestlé laut Public Eye seiner Babynahrung insbesondere in Entwicklungsländern zu viel Zucker zusetzt, verlangt die Nichtregierungsorganisation (NGO) nun, dass der Bund einschreitet. Public Eye fordert das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf, Klage «gegen die unlauteren Geschäftsmethoden von Nestlé im Ausland» zu erheben.

awp |

Nestlés Geschäftsmethoden seien «in mehrfacher Hinsicht unlauter», findet Public Eye. So mache der Konzern über seine Babynahrungsprodukte in einkommensärmeren Ländern «unrichtige und irreführende Angaben», bediene sich «aggressiver Verkaufsmethoden, welche die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen beeinträchtigen» und verschleiere «die Beschaffenheit und die Gefährlichkeit der Babynahrungsprodukte».

Für «besonders stossend und ebenfalls unlauter» erachtet die NGO, dass Nestlé den untersuchten Produkten in der Schweiz keinen Zucker zusetze, im Ausland – und dabei vor allem in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen – hingegen schon.

NGO verlangt Bundesklage

Unter Berufung auf Artikel 10 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wonach der Bund klagen kann, «wenn er es zum Schutz des öffentlichen Interesses als nötig erachtet», verlangt die NGO nun eine Bundesklage gegen Nestlé.

 

Das Seco solle Nestlé auffordern, den zugesetzten Zucker aus den Babynahrungsprodukten in allen Ländern zu entfernen oder zumindest die Vermarktung der Produkte als gesund beenden und die zugesetzte Zuckermenge auf den Produkten in allen Ländern unmissverständlich zu deklarieren, so die NGO.

Das Seco bestätigt auf Anfrage den Erhalt der Beschwerde von Public Eye. Zum weiteren Vorgehen des Seco könne man sich jedoch derzeit nicht äussern.

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