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Lebensmittel: Strengere Deklarationspflicht

sda/blu |

 

Der Ständerat will die Lebensmitteldeklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessern. Er hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion seiner Wissenschaftskommission (WBK-S) zugestimmt.

 

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 36 zu 6 Stimmen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Die Motion fordert eine obligatorische Deklarationspflicht der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, die in der Schweiz verboten sind. Produktionsart und Herkunft sollen klar ersichtlich sein.

 

Kundentransparenz verbessern

 

Damit solle die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessert werden, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Dabei sei zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.

 

«Der Konsument muss etwas besser wissen, was er kauft», sagte FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Wie genau die Deklaration aussehen soll, lässt die Motion offen. Das dürfte ein Grund sein, weshalb der Vorstoss auch bei liberalen Politikern auf Anklang stösst.

 

 

Ungerecht für Schweizer Landwirtschaft

 

«Es ist wichtig, dass wir genauso eine klare übersichtliche Deklaration haben, damit eben die Konsumentinnen und Konsumenten eine echte Wahl haben, wenn sie im Laden ihre Wahl treffen müssen zwischen einem Schweizer Produkt und einem Produkt aus dem Ausland», stellte Ständerätin Maya Graf (Grüne/BL) klar. Die Deklaration sei derzeit ungenügend und das Recht auf Informationen sei nicht erfüllt. Graf legt den Fokus auf Tierwohlaspekte. 

 

Im Landwirtschaftsgesetz sei  eine Deklarationspflicht vorgesehen. «Jedoch gilt diese bis heute nur für wenige Produkte. Das ist nicht nur unbefriedigend für die Konsumentinnen, das ist vor allem auch ungerecht für unsere Schweizer Landwirtschaft, die sehr viel in Tierwohl und eben in eine hohe Qualität investiert», so Graf weiter.

 

Motion 

 

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet ist, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.

 

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Das Einführen einer solchen generellen Deklarationspflicht entspricht nicht das in seinem Bericht vorgeschlagenen Vorgehen. Es stelle einen Paradigmenwechsel dar. «Dieser Paradigmenwechsel kann im Zusammenhang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO sowie gegenüber der EU und anderen internationalen Vertragspartnern zu Problemen führen», warnt die Landesregierung. Der Bundesrat  spricht sich dafür aus, den in seinem Bericht aufgezeigten Weg weiter zu verfolgen: Konkret soll die Einführung von drei neuen Deklarationspflichten sowie die Möglichkeit der Umkehr der Beweislast vertieft geprüft werden.

 

Unbefriedigende Situation

 

Zwar würden verbotene Methoden wie Käfighaltung bei Hühnern oder Antibiotikaeinsatz in der Schweinehaltung transparent gemacht. Das sei oft nicht gut ersichtlich.

 

«Es heisst dann so: Kann mit nicht hormonellen Leistungsfördern wie Antibiotika hergestellt worden sein, irgendwo ganz klein, und vor allem sind auch die Herkunftsländer nicht klar deklariert. Kurz: Es ist heute sowohl für die Konsumenten und Konsumentinnen eine unbefriedigende Situation, aber es ist auch eine unbefriedigende Situation für die Schweizer Landwirtschaft», sagte Graf zu ihren Ratskollegen und –kolleginnen.

 

 

Nein zu Importverbot

 

Die Ständeratskommission reagierte mit dem Vorstoss auf einen Bericht des Bundesrats, den dieser Mitte September verabschiedet hatte. Darin schreibt die Landesregierung, dass eine strengere Deklaration von Stopflebern (Foie gras), Froschschenkeln sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnenen Reptilienlederprodukten vertieft geprüft werden soll.

 

Der Ständerat hatte vor drei Jahren zwar Nein gesagt zu einem Importverbot von Stopflebern und anderen tierquälerisch erzeugten Produkten, überwies damals aber ein Postulat an den Bundesrat, das eine Prüfung einer Verschärfung der Deklarationspflicht vorsah.

 

Keine Angabe der Schlachtmethode

 

Die Kommission habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in Zukunft Deklarationspflichten nicht punktuell, sondern nach einheitlichen Kriterien einführen wolle, sagte Michel. «Ein Importverbot halten wir immer noch für verfehlt.»

 

Abgelehnt hat die kleine Kammer hingegen eine Motion aus dem Nationalrat, welche eine generelle Angabe der Schlachtmethode forderte. Dieses Anliegen gehe aus Sicht einer Mehrheit zu weit und sei weder durchsetzbar noch kontrollierbar, sagte Michel. Dieser Vorstoss ist damit vom Tisch.

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