Die Branchenorganisation Milch erhöht den A-Richtpreis für industrielle Molkereimilch auf den 1. Januar 2023 um 3 Rappen. Weil jedoch auch die Abzüge um 2 Rappen erhöht werden, beträgt die effektive Erhöhung 1 Rappen.
Die Branchenorganisation Milch (BOM) hatte Anfang März 2022 beschlossen, den Richtpreis für industrielle Molkereimilch im A-Segment per 16. April um 5 Rappen auf 78 Rappen je Kilo zu erhöhen. Es handelte sich um die erste Erhöhung seit dem 1. Januar 2021.
Richtpreis bis Ende Jahr 2022 fixiert
Doch die Erhöhung hatte einen Haken. Die Verarbeiter und Händler bauten eine Klausel ein. So wurde vereinbart, dass der Richtpreis bis Ende 2022 fixiert bleibt. «Damit erhält die Milchbranche Planbarkeit und Stabilität», so die offizielle Sprachregelung der Branchenorganisation Milch (BOM). Anders gedeutet: Die laufend steigenden Kosten mussten seither die Milchproduzenten selbst tragen. Bei den Milchproduzenten sorgte die Klausel für grosses Unverständnis. Denn die Bauern verwiesen auf die stetig steigenden Produktionskosten wie Energie, Treibstoff oder Futter.
Mitte August kam die BOM den Produzenten einen Schritt entgegen. Der Richtpreis wurde zwar nicht erhöht. Weil der Fonds Rohstoffverbilligung im ersten Halbjahr 2022 von den hohen Preisen auf dem internationalen Milchmarkt profitierte, wurde der Abzug nach unten angepasst. Befristet für das vierte Quartal 2022 wird der Abzug auf 2,5 Rappen pro Kilo Milch reduziert. «Damit bleiben den Produzenten von nicht verkäster Molkereimilch im Vergleich zu bisher 2 Rappen mehr pro Kilo», liess die BOM damals verlauten. Schon damals sprach die BOM nur von einer temporären Senkung: «Für das Jahr 2023 ist wieder mit einem deutlich höheren Mittelbedarf zu rechnen.»
A-Richtpreis: 81 Rappen
Mitte November kam der Vorstand der Branchenorganisation Milch wieder zusammen. Und es wurden mehrere Entscheide gefällt. Der A-Richtpreis steigt auf den 1. Januar 2023 um 3 auf 81 Rappen pro Kilo. Der Richtpreis für industrielle Molkereimilch gilt vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023.
Die Erhöhung wird einerseits mit den steigenden Kosten bei den Produzenten begründet. Doch nicht nur: «Die Erhöhung ist vor dem Hintergrund der seit der letzten Erhöhung von Mitte April bis in den Herbst 2022 weiter erfolgten Preisanstiegen auf dem internationalen Milchmarkt sowie der seit Dezember 2021 um 9 % höheren Kosten für Produktionsmittel beschlossen worden», schreibt die BOM am Donnerstagabend.
Bei der B-Milch hingegen hat sich die Marktlage verschlechtert. Gemäss BOM ist hier der Richtpreis seit Juli 2022 um mehr als 7 Rappen gesunken. Der B-Richtpreis hat einen grossen Einfluss auf die Milchpreise im liberalisierten Bereich des Schweizer Milchmarkts, insbesondere beim Exportkäse aus Molkereimilch. «Der grosse Teil der Vorstandsmitglieder geht deshalb davon aus, dass die Preiserhöhung in diesem Marktbereich nicht oder nur teilweise umsetzbar ist», heisst es weiter.
4,5 statt 2,5 Rappen Abzug
Zwar steigt der A-Richtpreis Anfang 2023, doch bei den Abzügen wird eine Senkung von 2 Rappen wieder rückgängig gemacht. Ab dem 1. Januar 2023 werden anstelle von bisher 2,5 wieder 4,5 Rp./kg für die nicht verkäste Milch in den Fonds Rohstoffverbilligung eingezogen.
«Dies führt dazu, dass für A-Milch im Molkereimilchsegment der ausbezahlte Gesamt-Milchpreis pro kg Milch am 1. Januar 2023 nicht 3 Rappen steigen wird», heisst es weiter.
Richtpreise
Der Richtpreise der BOM (Branchenorganisation Milch) bilden eine Entscheidungsgrundlage für Preisverhandlungen zwischen den Marktpartnern und gelten ausschliesslich für Molkereimilch. Sie entsprechen somit nicht den realisierten Milchpreisen, sondern verstehen sich als Preise franko Rampe des Verarbeiters. Richtpreise werden für alle drei Segmente (A, B, C) festgelegt.
Der Richtpreis für A-Milch wird mithilfe des Molkereimilchpreisindex (BLW) und der prospektiven Markteinschätzung des Vorstandes der BOM quartalsweise festgelegt. Der Richtpreis im B-Segment entspricht dem Rohstoffwert eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver für den Weltmarkt und Butter für den Inlandmarkt. Der Richtpreis im C-Segment entspricht dem Rohstoffwert eines Kilogramms Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver und Butter für den Weltmarkt. Der B- und C-Preis wird monatlich festgelegt. IP-Lait
Lösung für Betriebe ohne BTS und Raus
Der Vorstand hat nebst den Entscheiden beim Richtpreis und dem Abzug einer Arbeitsgruppe den Auftrag gegeben, einen Lösungsvorschlag für Betriebe zu erarbeiten, denen es ab dem 1. Januar 2024 nicht möglich sein wird, nach den Richtlinien des Branchenstandards Nachhaltige Schweizer Milch (Grüner Teppich) zu produzieren, weil sie weder BTS (besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem) noch RAUS (Regelmässiger Auslauf ins Freie) erfüllen können.
Die Vorgabe des Vorstands an die Arbeitsgruppe ist es, dass solche Betriebe eine gleichwertige Kompensation erfüllen müssen, um den Grünen Teppich zu erfüllen.
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