Obwohl der Bundesrat von der Branchenorganisation Milch (BOM) die Freiwilligkeit von B-Milch verlangt, will sie das nicht in den revidierten Milchkaufvertrag schreiben. Mehrere Organisationen protestierten deshalb in Bern.
Eigentlich hätte am Montag die Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch (BOM) durchgeführt werden sollen. Da Präsident Peter Hegglin an Covid-19 erkrankte, wurde die DV abgesagt. Sie wird nun schriftlich durchgeführt.
Parlament will Menge und Preis fixieren
An der Versammlung hätte über die Revision des Milchkaufvertrages diskutiert werden sollen. Das sorgte im Vorfeld für Diskussionen. Denn die BOM will einen politischen Auftrag nicht umsetzen. Denn bereits im März 2020 hat das Parlament beschlossen, dass die Lieferung von B-Milch freiwillig werden soll. Eine entsprechende Motion der ständerätlichen Wirtschaftskommission «Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch» wurde an den Bundesrat überwiesen. Diese fordert im Landwirtschaftsgesetz einen Standardvertrag für den Milchhandel.
Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Heute kann dies monatlich wechseln. Und das Reglement der BOM lässt offen, ob die Menge in Prozent oder Kilogramm bekanntgegeben werden muss. Für Bauernorganisation BIG-M ist der Passus der Motion, dass die Menge in Kilo fixiert wird, entscheidend, um die Position der Bauern zu stärken.
Und B-Milch soll freiwillig werden
Auch der letzte Satz der Motion enthält Brisanz. «Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.» Milchproduzenten sollen also selbst entscheiden können, ob sie B-Milch liefern wollen. Heute ist laut Reglement der Branchenorganisation Milch (BOM) nur die Lieferung der C-Milch freiwillig. Das bedeutet, dass in Zukunft die Lieferung von B-Milch für die Milchproduzenten freiwillig werden soll.
Die Milch in den Segmenten A bis C wird unterschiedlich hoch bezahlt. Die sogenannte A-Milch ergibt im Vergleich eine gute Wertschöpfung. Die B- und C-Milch, die etwa zu Butter oder Milchpulver verarbeitet und exportiert wird, deckt dagegen nicht einmal die Fremdkosten.
BOM will keine Freiwilligkeit
Das stösst bei der BOM auf Widerstand. «Das wird innerhalb der BOM als zielführend beurteilt. Konsequent weitergedacht, bedeutet dies das Ende der Segmentierung. Wir wollen dieses Erfolgsmodell nicht gefährden», sagt BOM-Geschäftsführer Stefan Kohler Ende Mai gegenüber «Schweizer Bauer». Ohne Segmentierung wäre die Differenz zwischen dem EU-Milchpreis und dem Schweizer Produzentenpreis in den vergangenen Jahren niemals so gross gewesen, führte Kohler weiter aus.

Olivier Ruprecht
Protestaktion in Bern
Dass die Freiwilligkeit nicht in den Standardmilchkaufvertrag integriert wird, verärgert Werner Locher von der Milchbauernorganisation BIG-M. Zusammen mit den Organisationen Uniterre und dem Bernisch Bäuerlichen Komitee (BBK) organisierten sie am Montag auf dem Waisenhausplatz in Bern eine Protestaktion. Symbolisch wurde wegen der Weigerung der BOM, die Freiwilligkeit zu integrieren, ein revidierter Milchkaufvertrag geschreddert.
Wenn die Milchproduktion eine Zukunft haben soll, gehe das nur mit einem Milchpreis, der die Produktionskosten decke, fordert die Organisationen Basisorganisation für einen fairen Milchmarkt (BIG-M), Uniterre und BBK. Doch Bauern würden weiterhin gezwungen, billige B Milch abzuliefern. «Das Verteidigen von wertschöpfungsschwachen Marktsegmenten wird mit diesem System auf dem Rücken der Lieferanten ausgetragen. Der Richtpreis für die B-Milch liegt 18 Rappen unter demjenigen der A-Milch», heisst es in der Mitteilung weiter.
«Eingeständnis, dass Segmentierung nicht funktioniert»
«Dass die BOM die Freiwilligkeit nicht umsetzen will, ist ein Skandal», halten die drei Organisationen fest. Die Forderung des Parlamentes sei berechtigt und problemlos umsetzbar. Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich gar nichts. «Aber durch den Verzicht auf B-Milch steigt der Milchpreis für die Bäuerinnen und Bauern markant», heisst es weiter.
«Die Branche setzt sich mit der Weigerung über das Parlament hinweg», kritisiert Werner Locher gegenüber schweizerbauer.ch. Das Argument der BOM, dass die B-Milch den Milchpreise stütze, kann der Sekretär von BIG-M nicht nachvollziehen: «Für diese Argumentation reicht mein IQ nicht aus. Das ist ein Eingeständnis der Branche, dass die Segmentierung nicht sauber gehandhabt wird. Der A-Milchpreis ist ja fixiert. Ich verstehe nicht, wie der B-Milchpreis hier stützend wirken kann.»
Für Locher gibt es nur eine Erklärung: Man setzt A-Milch dazu ein, um irgendeine Kapazität für einen «8.15-Käse» auszulasten, weil sonst die Anlage stillstehen würde. Dies können man aber anders lösen.

Olivier Ruprecht
Letzte Sicherung Bundesrat
Locher hat trotzdem noch eine Hoffnung, dass es Widerstand gegen den neuen Standardmilchvertrag gibt: «Weil nun die DV schriftlich stattfinden wird, könnte es Gegenstimmen geben. Denn es braucht schon Mut, gegen die geballte Meinung der Branche zu stimmen.»
Locher führt den Widerstand der BOM darauf zurück, dass «die Verarbeiter Angst um jedes Kilogramm Milch haben, das nicht gemolken wird». Als letzte Sicherung sieht Locher den Bundesrat, der einem nur kosmetisch geänderten BOM-Standardvertrag die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit verweigern könnte. Denn sonst bleiben laut Locher die Intransparenz und die Ungerechtigkeiten im Milchmarkt bestehen.
Motion im Wortlaut:
Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden.
Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.



Die Milchbauern interessien ihn jetzt doch nicht mehr...
Alle, die Haab nicht schon lange durchschaut haben, sind selber schuld.....
Aufrecht, aber beinahe allein (und isoliert)