A-Milch: Produkte mit Grenzschutz und solche mit Rohstoffpreisausgleich. B-Milch: Produkte ohne Grenzschutz oder Rohstoffpreisausgleich für den Inlandmarkt oder den Export. C-Milch: Produkte für den Weltmarkt. Lieferung ist für die Milchbauern freiwillig.
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Dieses ist vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden. Dort steht unter Punkt 6.2: «Die Lieferung der Milch im C-Segment ist freiwillig.» Eine Zwangslieferung von Milch, die mit Zwangsbeiträgen finanziert zwangsweise ins Ausland abgesetzt werden muss, wäre ein Blödsinn», so das BZS.
Das BZS erinnert auch daran, dass, angestossen vom damaligen FDP-Ständerat Ruedi Noser, das Parlament einst auch die Lieferung von B-Milch für freiwillig erklärt hat. Leider habe der Bund zugelassen, dass die BOM dies nicht umgesetzt habe. Jetzt aber bei der C-Milch müsse genau hingeschaut werden, ob die Freiwilligkeit der C-Milch gegeben sei, so das BZS.
Aufgrund der US-Zölle von Donald Trump gibt es in der Schweiz zu viel Milch. Überschüssige Butter aus sogenannter C-Milch muss ins Ausland exportiert werden. So resultieren tiefere Milchpreise.
Ja, echt?. Gibts diesen rückwärsgewandten Verein noch?