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Polizei kontrolliert Schutzzone

Seit Anfang 2018 ist die Polizei Kanton Solothurn für die Aufsicht in der Witischutzzone zuständig. Eine erste Bilanz zeigt nun: die neue Regelung bewährt sich.

 

Seit Anfang 2018 ist die Polizei Kanton Solothurn für die Aufsicht in der Witischutzzone zuständig. Eine erste Bilanz zeigt nun: die neue Regelung bewährt sich.

Die Vorschriften für die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen - Solothurn enthalten diverse Einschränkungen: Fahrverbote für Motorfahrzeuge sollen beispielsweise die Naherholung zu Fuss und mit dem Velo begünstigen.

Eine Leinenpflicht für Hunde bezweckt den Schutz von Junghasen und von Bodenbrütern wie Feldlerche und Grauammer. Und sie soll den Stress von Wildtieren vermindern - z. B. von rastenden Zugvögeln und von Störchen auf Futtersuche. 

Das Amt für Raumplanung (ARP) habe letztes Jahr die Kantonspolizei Solothurn mit der Aufsicht in der Witischutzzone betraut, schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung. Zu diesem Zweck wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, welche seit 1. Januar 2018 gilt. Die Kosten werden intern verrechnet. 

Präsenz zeigt Wirkung 

Nachdem die Mitarbeitenden der Kantonspolizei Solothurn vom ARP über die Bestimmungen und Ausnahmen instruiert worden waren, hat sich die neue Aufsicht bereits gut eingespielt. Anfang 2019 wurde eine erste Bilanz gezogen. Diese zeigt klar: die neue Aufsicht zeigt Wirkung: Mehr als 90 Ordnungsbussen mussten verhängt werden, davon rund 1/3 wegen Verstosses gegen die Leinenpflicht, rund 2/3 wegen Verstosses gegen Fahrverbote.

Weiter hat das ARP fehlende Markierungen ergänzt und für Mieter von Bootsanbindeplätzen des Kantons wurden vom Amt für Umwelt zwei neue Parkplätze eingerichtet. Damit kann das wilde Parkieren in der Uferparzelle vermieden werden.

Landwirte erhalten vom ARP eine Vignette, falls sie nicht mit Landwirtschaftsmaschinen unterwegs sind, sondern mit dem Personenwagen um ihre Kulturen kontrollieren. Nach diesen Anpassungen werden nun Widerhandlungen konsequent geahndet. 

 

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