Die Europäische Kommission will die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelwertschöpfungskette verbessern. Wie die Behörde feststellte, muss trotz der geltenden Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) noch mehr getan werden. Präsentiert wurden drei verschiedene Massnahmenoptionen, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden könnten.
Transparenz für Kosten und Margen
Erstens wird nach Angaben der Kommission zeitnah eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der landwirtschaftlichen Lieferkette eingerichtet. Diese soll sich aus Vertretern aller Sektoren der Kette sowie aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzen.
Ziel sei es, die Transparenz hinsichtlich Kosten und Margen in der Kette durch die Veröffentlichung von Daten und den Austausch von Informationen zu erhöhen. So solle auch das Vertrauen zwischen den Beteiligten gestärkt werden. Die erste Sitzung der Beobachtungsstelle wird der Kommission zufolge voraussichtlich in diesem Sommer stattfinden.
Produzentenorganisationen im Blick
Als zweite Massnahme schlägt die Kommission Änderungen in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) vor. Hierzu gehört die Verschärfung der Vorschriften für Verträge, die Landwirte mit Käufern in der Lebensmittelindustrie oder im Einzelhandel abschliessen. Darüber hinaus ist eine Stärkung der Produzentenorganisationen geplant, wobei das Grundprinzip der Marktorientierung gewahrt bleiben soll.
In diesem Sinne schlägt die Kommission auch neue Regeln für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Massnahmen gegen unlautere Handelspraktiken vor. Derzeit stamme wenigstens ein Fünftel der in einem Mitgliedstaat konsumierten Agrarrohstoffe und Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedsland. Es sei notwendig, die Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden zu stärken, betonte die EU-Behörde, die einen besseren Informationsaustausch will. Zudem sollten ihr zufolge mehr als bisher Bussgelder verhängt werden.
Kommt eine neue UTP-Richtlinie?
Drittens plant die Kommission eine Bewertung der geltenden UTP-Richtlinie. Diese ist seit 2021 in Kraft. Ein erster Bericht über die Wirksamkeit des Gesetzes soll in Kürze vorgelegt werden. Anschliessend ist eine detailliertere Bewertung vorgesehen.
Die Ergebnisse will die Kommission im kommenden Jahr vorlegen. Gegebenenfalls könnten Legislativvorschläge folgen. Die Diskussion mit den Mitgliedstaaten über die möglichen Massnahmen soll in verschiedenen Formaten erfolgen. Ein erster Austausch ist im Rahmen des Agrarrates am 26. März in Brüssel geplant.


