Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) zieht zur AP 2017 eine verhalten positive Bilanz. Der Verband freue sich, dass landwirtschaftsnahe Tätigkeiten ins neue Landwirtschaftsgesetz aufgenommen wurden, schreibt der SBLV in einer Medienmitteilung.
Damit werde endlich die Arbeit der Bäuerinnen in diesem Bereich anerkannt. Der Verband will sich nun dafür einsetzen, dass diese Arbeit künftig auch bei der Berechnung der Standardarbeitskraft Niederschlag findet. Zufrieden ist der SBLV über die Streichung der Einkommens- und Vermögensgrenze. So würden verheiratete Paare nun nicht mehr bestraft, wenn ein Partner ausserhalb der Landwirtschaft arbeite.