Die Branchen- organisation Milch (BOM) hat die Rechtmässigkeit der Klagen gegen die beschlossene Marktentlastung überprüfen lassen. Demnach seien die beschlossenen Massnahmen rechtsmässig, heisst es in einer Mitteilung der BOM.
Die Branchenorganisation Milch hat an der Delegiertenversammlung vom 3. Mai 2011 einen Fonds zur Entlastung des Milchmarktes beschlossen. Nach diesem Beschluss wurde beim Bundesrat ein Gesuch um Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit eingereicht.
Aufgrund einer eingegangenen Anfechtungsklage, welche die Rechtmässigkeit des Beschlusses der BOM in Frage stellt, hat der Bundesrat vor der Sommerpause vorerst noch nicht über die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit entschieden.
Positives Gutachten
In der Zwischenzeit hat die BOM bei einem ausgewiesenen Spezialisten für Privatrecht ein umfassendes rechtliches Gutachten eingeholt.«In diesem Gutachten wird die Rechtmässigkeit der Beschlüsse zur Marktentlastung vom 3. Mai 2011 vollumfänglich bestätigt; d.h. für die BOM besteht in Bezug auf den beschlossenen Fonds Marktentlastung kein Handlungsbedarf», heisst es in der Mitteilung weiter.
Gestützt auf dieses Gutachten hat der Vorstand der BOMbeschlossen, dem Bundesrat einen Antrag um rasche Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit für die am 3. Mai 2011 gefällten Entscheide zukommen zu lassen. Der entsprechende Antrag sei dem Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Johann Schneider-Ammann, am Montag zugestellt worden.