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Private sollen wieder Schnaps brennen dürfen

Kleinproduzenten von gebranntem Wasser sollen zum Erhalt der Tradition in der Schweiz wieder eine Konzession für ihre Hausbrennereien erhalten. Nach dem Nationalrat sprach sich am Montag auch der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür aus.

sda |

Die im Nationalrat eingereichte Motion des heutigen Ständerats Fabio Regazzi (Mitte/TI) verlangt, dass der Bundesrat im Alkoholgesetz die Grundlagen schafft, damit auch Kleinproduzenten wieder eine Konzession erhalten. Zudem sollten per Ende 2020 aufgehobene oder befristet verlängerte Konzessionen ihre Gültigkeit wiedererlangen.

2015 abgeschafft

Mit der Revision des Alkoholgesetzes von 2015 wurde die Möglichkeit der Hausbrennerei für Privatpersonen rechtlich abgeschafft, da diese nicht unter die Definition eines Bewirtschafters eines Landwirtschaftsbetriebs fallen, wie Motionär Regazzi ausführte.

Wer die Brennerei als Hobby ausübe, sei davon ausgeschlossen. Mit dem Entzug der Konzessionen werde eine jahrhundertealte Tradition zerstört. Die Produzenten leisteten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines sowohl aus kulturgeschichtlicher als auch aus landschaftlicher Sicht bedeutenden ländlichen Kulturerbes.

Brennereien unter Konkurrenzdruck

Dies sah auch die zuständige Kommission des Ständerates so. Ausserdem würde mit einer Konzessionsvergabe die Produktion lokaler Spezialitäten gestärkt. Eine Senkung der administrativen Hindernisse hielt die Kommission zudem für angezeigt, auch weil die Kleinbrennerei aufgrund der Konkurrenz durch importierte Spirituosen unter Druck stehe.

Aktuell gibt es in der italienischsprachigen Schweiz laut dem Motionstext rund 10’000 Privatpersonen, die gebrannte Wasser produzieren. 500 von ihnen verfügen über eine Konzession. Auch im Wallis, in Bern und im Baselbiet existieren private Brennereien.

Der Bundesrat hatte ein Nein zur Motion beantragt. Mit der Ablehnung der Liberalisierung des Alkoholmarktes von 2015 sei auch die Pflicht bestehen geblieben, dass wer Alkohol brennen will, über eine Konzession verfügen müsse, argumentierte er. Wer kein Destillationsrecht mehr besass, musste sich für die Verwertung seiner Ausbeute in eine der drei Lohnbrennereien oder in eine der 63 Kooperativen im Tessin begeben. Dieses System habe sich bewährt, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Kommentare (1)

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  • S.W. | 14.09.2024
    Ich begreife nicht, warum man als Privater keinen Schnaps herstellen darf aus seinen eigenen im Garten gewachsenen Früchten. Meiner Meinung nach, müsste das möglich sein. Wenn man ja schon Hanfkonsum und was noch anderes alles legalisiert, warum nicht das Brennen von Kleinmengen von Fruchtschnäpsen. Wem bringt das denn Schaden?
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