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Pro Natura: SBV-Initiative und Gegenvorschlag unnötig

Die Naturschutzorganisation Pro Natura lässt kein gutes Haar an der Ernährungssicherheitsinitiative des Schweizer Bauernverbandes (SBV) und dem Gegenvorschlag des Bundesrates. Sie lehnt beide Vorlagen ab.

 

 

Die Naturschutzorganisation Pro Natura lässt kein gutes Haar an der Ernährungssicherheitsinitiative des Schweizer Bauernverbandes (SBV) und dem Gegenvorschlag des Bundesrates. Sie lehnt beide Vorlagen ab.

In der kommenden Woche endet die Vernehmlassung für den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Ernährungssicherheitsinitiative des Bauernverbandes. „Ein mehrheitsfähiger Gegenvorschlag zu einem Volksbegehren mit dem wohlklingenden, aber nichts sagenden Schlagwort  «Ernährungssicherheit» ist politisch nicht vorstellbar“, so das deutliche Fazit von Pro Natura.

In der Vernehmlassung habe der Gegenvorschlag eine breite Ablehnung erfahren. Pro Natura erwartet deshalb vom Bundesrat, auf einen direkten Gegenvorschlag zu verzichten. Die geltende Bundesverfassung bietet gemäss den Naturschützern in mehreren Artikeln "klare" agrarpolitische Handlungsanweisungen. „Der Zugang zu Nahrungsmitteln sowie die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern sind darin ebenso geregelt wie die Sicherstellung der Versorgung in Krisensituationen und das Gebot der Nachhaltigkeit“, schreibt Pro Natura.  Das sei eine ausreichende und ausgewogene Basis für eine starke Landwirtschaft mit Zukunft, heisst es weiter.

Die Initiative des Bauernverbandes ist für die Organisation rückwärtsgewandt. „Die Folgen der Initiative wären noch mehr Überproduktion und Rückschritte in der Ökologie“, betont Pro Natura. Der Gegenentwurf des Bundesrates und die Initiative des Bauernverbandes werden deshalb abgelehnt.

 

Vergleich Initiativen SBV und Gegenentwurf

Gemeinsamkeiten:

1. Kulturlandschutz: Die Volksinitiative will „den Verlust an Kulturland“ stoppen. Der Gegenentwurf will die Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion „insbesondere des Kulturlandes“ sichern.

2. Nachhaltige Produktion: Die Volksinitiative will Lebensmittel aus „vielfältiger und nachhaltiger“ Produktion. Der Gegenentwurf will eine „standortangepasste und ressourceneffiziente“ Produktion von Lebensmitteln.

Unterschiede:

1. Formelles Vorgehen: Die Volksinitiative will den Artikel 104 der Bundesverfassung ergänzen. Der Gegenentwurf den Artikel 102.

2. Menge der produzierten Lebensmittel: Die Volksinitiative will die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln stärken. Der Gegenentwurf will die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln nur „sicherstellen“ und nicht stärken.

3. Grenzöffnung: Die Volksinitiative setzt den Akzent bei den Lebensmitteln explizit „aus vielfältiger und einheimischer Produktion“. Der Gegenentwurf betont im Gegenteil den „Zugang zu den internationalen Agrarmärkten“. Der Gegenentwurf will zudem „eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft“. Das deutet darauf hin, die Agrarbranche wettbewerbsfähig für eine Grenzöffnung zu machen.

4. Administrativer Aufwand: Der Administrative Aufwand soll mit der Initiative gesenkt werden. Im Gegenentwurf fehlt er.

5. Food Waste: Der Gegenentwurf will „einen ressourcenschonenden Konsum von Lebensmitteln“. Die Initiative sagt nichts dazu.

 

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