Nach dem grünen Licht des Bundesrates auch für die Wiederaufnahme von Fahrprüfungen und Weiterbildungen im Strassenverkehr hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die Übersicht zu den Tätigkeiten im Strassenverkehr entsprechend angepasst.
Wie das Astra am Freitagabend mitteilte, dürfen an den Aus- und Weiterbildungen im Strassenverkehr ab dem 11. Mai nicht mehr als fünf Personen teilnehmen, an Theorieprüfungen ist die Anzahl der Teilnehmenden nicht beschränkt. Bei den Weiterausbildungskursen für Neulenker darf die Mindestzahl von sechs Teilnehmenden unterschritten werden.
Aus- und Weiterbildungen sowie theoretische und praktische Prüfungen im Strassenverkehr sind nur erlaubt, wenn die Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet haben und dieses umsetzen. Sie müssen zudem die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Hygiene und Distanzhalten gewährleisten.


