Ein Mann baute in der Landwirtschaftszone eine Bike-Rundstrecke. Das Projekt beschäftige das Baurekursgericht wie auch das Verwaltungsgericht.
Hinter seinem Haus schüttete ein Fahrlehrer aus Illnau-Effretikon ZH einen Pumptrack auf. Der Rundkurs ist rund 15 Meter breit und 44 Meter lang, die Hügel seien über zwei Meter hoch, schreibt Landbote.ch.
Allerdings baute der Mann die Piste in der Landwirtschaftszone und zu nahe an einen Bach. Eine Bewilligung für das Projekt besass er nie.
Vor rund drei Jahren entdeckten Vertreter der Stadt Illnau-Effretikon die Bikerstrecke. Anschliessend verweigerte die kantonale Baudirektion im Sommer 2019 eine Ausnahmebewilligung. Die Anlage stehe nicht in Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb und sei deshalb zonenwidrig, begründete sie.
Der Mann hat den Entscheid angefochten und gelangte vors Baurekursgericht. Dieses habe den Rekurs abgelehnt, schreibt Landbote.ch weiter.
Der Fahrlehrer zog den Fall weiter vor das Verwaltungsgericht. Er war der Meinung, dass sich die Hügel, wenn sie einmal bewachsen sind, gut in die Landschaft einordnen würden. Doch auch Verwaltungsgericht hat nicht zugunsten des Mannes entschieden.
Auf einen Weiterzug vor Bundesgericht verzichtete der Mann, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der Mann muss die Pumptrack abreissen.
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