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QM-Schweizer-Fleisch: Das gilt es bei Sömmerung zu beachten

pd/blu |

 

In den vergangenen Jahren gab es bei der Sömmerung Unsicherheiten bezüglich der minimalen Haltedauer im QM-Schweizer Fleisch bei gesömmerten Tieren. Agriquali präzisiert auf Ende Juni 2023 die Bestimmungen. Eine Ausnahme gibt es bei den Schweinen.

 

Um das Fleisch im QM-Schweizer Fleisch (QM-SF) vermarkten zu können, müssen die Nutztiere mindestens eine bestimmte Zeit auf anerkannten Betrieben gehalten worden sein. Bei der Kuh sind das 5 Monate, beim Schaf zum Beispiel 3 Monate.

 

Ab Ende Juni

 

Unsicherheiten gab es bei der minimalen Haltedauer bei der Sömmerung. Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbandes hat nun eine Präzisierung vorgenommen.

 

Tiere, die von einem anerkannten Heimbetrieb aus auf die Alp gehen und wieder auf diesen zurückkommen, bleiben für QM-SF anerkannt – auch wenn die Alp nicht für QM-SF angemeldet und anerkannt ist. Dies, sofern die Tiere gesamthaft die erforderliche Mindesthaltedauer auf dem Heimbetrieb verbracht haben. Die neuen Bestimmungen gelten ab 30. Juni 2023 und damit für die diesjährige Sömmerungssaison.

 

Andere Regeln bei Schweinen

 

Eine andere Regelung gibt es bei den Mastschweinen. Diese müssen ununterbrochen auf anerkannten Betrieben gehalten werden, damit sie für QM-SF anerkannt bleiben. Das gilt auch für Alpschweine. Sömmerungsbetriebe mit Schweinen, die im Herbst in den Handel verkauft werden sollen, müssen sich für QM-SF anmelden und anerkennen lassen.

 

«Sollen Tiere direkt von einem Sömmerungsbetrieb aus als QM-SF zur Schlachtung verkauft werden, muss dieser Betrieb für QM-SF angemeldet und anerkannt sein», scheibt Agriquali. Zurzeit sind über 400 Alpen für QM-SF anerkannt. Die Kontrollen für QM-SF werden soweit möglich mit den Sömmerungskontrollen kombiniert. Der zusätzliche Aufwand sei so sehr klein. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten könne überprüft werden, ob die minimale Haltedauer eingehalten worden sei, heisst es in der Mitteilung weiter.

 

Wer Schlachtvieh liefert, bei dem die minimale Haltedauer nicht eingehalten worden ist, muss damit rechnen, dass der Schlachtkörper zurückgegeben wird.  Je nachdem drohe gar der Ausschluss aus dem Programm QM-SF, warnt Agriquali.

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