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Qualitätssicherung Milch gesichert

Der Ständerat ist bei seiner dritten Beratung des Budgets dem Nationalrat gefolgt: Für die Qualitätssicherung Milch stehen im nächsten Jahr 3,045 Millionen Franken zur Verfügung.

 

 

Der Ständerat ist bei seiner dritten Beratung des Budgets dem Nationalrat gefolgt: Für die Qualitätssicherung Milch stehen im nächsten Jahr 3,045 Millionen Franken zur Verfügung.

Der Bund hat für den Finanzplan 2019–2021 die vollständige Streichung des Beitrages für die «Qualitätssicherung Milch» vorgeschlagen. Kosten von 3,045 Mio. Fr. wären so auf die Produzenten überwälzt worden, ausser die Verarbeiter hätten sich daran beteiligt. Die Kürzung ist nun vom Tisch. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat die Mittel ausgesprochen. Das Abstimmungsresultat fiel mit 20 zu 19 äusserst knapp aus. Dazu gab es zwei Enthaltungen.

Bundesrat Maurer: "Bagatellsubvention"


Anita Fetz (SP/BS) sagte vor der Abstimmung: «Hier geht es um das bekannte Thema Qualitätssicherung Milch. Soll die Branche ihre Qualitätssicherung selber bezahlen, so wie das alle anderen Branchen auch tun? Sie werden entscheiden.» Auch Bundesrat Ueli Maurer wandte sich an die Ständeräte. «Der Minderheitsantrag entspricht der Position des Bundesrates. Es bestünde hier die Gelegenheit, mit einer Subvention, bei der es sich im Blick auf die Empfänger um eine Bagatellsubvention handelt, aufzuräumen», sagte der Finanzminister. 

Gemäss den Schweizer Milchproduzenten hätte eine Streichung des Kredits bei den Milchbauern Zusatzkosten von durchschnittlich 160 Franken pro Jahr verursacht. Die Appelle von Fetz und Maurer fanden schlussendlich keine Mehrheit. Der Nationalrat hatte sich bereits in der vergangenen Woche gegen eine Kürzung ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit 112 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung.

Zufrieden mit dem Resultat dürfen die Schweizer Milchproduzenten (SMP) sein. Sie wehrten sich gegen die beabsichtigte Streichung des Kredites. «Mit der Milchprüfung werden einige zentrale öffentliche Zielsetzungen erreicht, weshalb sich die aktuelle Mitfinanzierung der öffentlichen Hand ebenfalls rechtfertigt», teilte die Dachorganisation der Milchproduzenten vor der Wintersession mit. 

Hegglin: Für die Milchprüfung gibt es einen gesetzlichen Auftrag

Auch Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG) setzte sich bereits am, 28. November für die Beibehaltung des Kredits ein. Der Präsident des Branchenorganisation Milch argumentierte wie folgt: «Für die Milchprüfung gibt es grundsätzlich einen gesetzlichen Auftrag. Es geht dabei insbesondere um die Prüfung der Gesundheitsaspekte der Milch wie auch um die Prüfung von Qualitätsmerkmalen der Milch. Dabei ist die Prüfung der Gesundheitsaspekte eine staatliche Aufgabe, das heisst, das wären gebundene Ausgaben.» 

Die Qualitätssicherung sei eine behördliche Aufgabe als Folge der bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der EU und betreffe sämtliche Milch von Kühen, Ziegen, Schafen und Büffeln. «Diese Verantwortung ist für den Bund nicht delegierbar. Mit der Milchprobe werden Analyseergebnisse bereitgestellt, die öffentliche Bedürfnisse abdecken. Es ist daher sachlich korrekt, wenn der Bund seinen Beitrag weiterhin leistet und sich nicht aus der Verantwortung zieht», machte Hegglin deutlich. 

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