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Qualzucht: Expertengruppe gefordert

Obwohl seit über eineinhalb Jahren verboten, gibt es in der Schweiz weiterhin Extremformen der Tierzucht. Diese Tiere müssen ein Leben lang leiden. Tierschützer verlangen deshalb eine Expertengruppe, um dem Gesetz besser Nachhalt zu verschaffen. In einer Umfrage ermittelte der Schweizer Tierschutz (STS) die Umsetzung der seit Januar 2015 geltenden detaillierten Vorschriften gegen Extremformen der Tierzucht. Dabei gaben Hunde-Rasseklubs und Hundezüchter sowie die Nutztierverbände bereitwillig Auskunft.

 

 

Obwohl seit über eineinhalb Jahren verboten, gibt es in der Schweiz weiterhin Extremformen der Tierzucht. Diese Tiere müssen ein Leben lang leiden. Tierschützer verlangen deshalb eine Expertengruppe, um dem Gesetz besser Nachhalt zu verschaffen. In einer Umfrage ermittelte der Schweizer Tierschutz (STS) die Umsetzung der seit Januar 2015 geltenden detaillierten Vorschriften gegen Extremformen der Tierzucht. Dabei gaben Hunde-Rasseklubs und Hundezüchter sowie die Nutztierverbände bereitwillig Auskunft.

Bei den Katzen und Kleintieren schien das Interesse hingegen gering. Gemäss STS retournierten die Dachorganisationen Fédération Féline Helvétique und Kleintiere Schweiz den Fragebogen nicht.

Aus den vorhandenen 187 Antworten schliesst der Tierschutz, dass das Problembewusstsein bei manchen Rasseklubs, Zuchtorganisationen oder Züchtern noch immer fehlt. Weiterhin würden viele Tausende Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geboren. Bei Nutztieren führe der ökonomische Druck seit Jahrzehnten für eine einseitige Leistungszucht.

Experten als Unterstützung

Die Durchsetzung und Kontrolle der Vorschriften erfordern viel Wissen, schreibt der STS. Sie gehörten zu den schwierigsten Vollzugsaufgaben im Tierschutz. Darum bestehe Gefahr, dass die Vorschriften ohne weitere Massnahmen Makulatur bleiben.

Darum sollen die Vollzugsorgane von einer Expertengruppe unterstützt werden. Diese soll die fachlichen Abklärungen für eine landesweit einheitliche Umsetzung vornehmen.

Zudem müssten die Zuchtorganisationen stärker in die Pflicht genommen werden, da sie sowohl für die Zuchtziele als auch für die Prämierung der Tiere zuständig sind. Subventionen für Zuchtverbände, Ausstellungen und Prämierungen sollten an die Einhaltung tierschutzkonformer Zuchtziele geknüpft sein.

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