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Quarantänezeit wird nicht bezahlt

 

In wenigen Wochen beginnt die Spargelsaison und ausländische Erntehelfer werden einreisen. Diese Bestimmungen gelten.

 

Vor einem Jahr hat der Bund für die Einreise von Saisonarbeitern und zur Sicherung der Ernte eine Spezialregelung für die Landwirtschaft erlassen, indem die Landwirte eine Bewilligung für ausländische Arbeitskräfte beantragen mussten. Müssen Betriebsleiter in diesem Frühling erneut um ihre Mitarbeitenden bangen?

 

Einreise problemlos

 

Sandra Helfenstein vom Schweizer Bauernverband (SBV) gibt diesbezüglich Entwarnung: «Wir gehen nicht von Engpässen oder einschneidenden Einschränkungen wegen Corona aus.»

 

Trotzdem gibt es für die Einreise in die Schweiz Bestimmungen zu beachten. Vor Corona durften Arbeitskräfte aus der EU ohne Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz einreisen, sofern die Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht mehr als 90 betrugen. Es bestand lediglich Meldepflicht. Wer mehr als 90 Tage für die Arbeit in die Schweiz reiste, benötigte einen Arbeitsvertrag und eine Aufenthaltsbewilligung. Im vergangenen März war die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

 

Aktuell dürfen aber Personen, die über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügen, aus jedem Land in die Schweiz einreisen. Die Einreise in die Schweiz für EU-Staaten sei problemlos, betont Helfenstein. «Aber für den Transfer durch andere Länder ist es sehr empfehlenswert den Arbeitsvertrag dabei zu haben, um nachzuweisen, dass man nur durchreist», betont die Mediensprecherin.

 

Neue Risikogebiete

 

Allerdings müssen Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Land oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, zehn Tage in Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diese Woche die ab dem 22. März geltende Risikoliste ergänzt. Mehrere Gebiete der Nachbarstaaten Italien und Österreich wurden neu auf die Risikoliste gesetzt. Auf der Liste sind auch mehrere Gebiete in Frankreich. Bei Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen, werden alle seine Gebiete miteingeschlossen.

 

Das gilt beispielsweise für Länder wie Serbien oder Slowakei. Neu werden auch Polen, Rumänien, Kosovo oder Bulgarien als Risikoländer gelten. Einreisende aus diesen Staaten und Gebieten müssen bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ebenso alle, die mit dem Flugzeug kommen – egal woher. Zudem müssen diejenigen Personen, die nicht mit dem Privatauto einreisen, das Einreiseformular ausfüllen. Diejenigen aus einem Land oder Gebiet mit Quarantänepflicht müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. «Das grösste Problem ist aktuell, dass die Quarantänezeit von niemandem bezahlt wird», sagt Helfenstein.

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