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Räumung: Waldbesitzer müssen zahlen

Die privaten Eigentümer eines Waldstücks müssen die Kosten für die Räumung von zwei Bäumen bezahlen, die in Rapperswil-Jona SG auf eine Strasse gefallen sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

 

 

Die privaten Eigentümer eines Waldstücks müssen die Kosten für die Räumung von zwei Bäumen bezahlen, die in Rapperswil-Jona SG auf eine Strasse gefallen sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die umgestürzten Bäume standen auf einem Waldstück, das einem Ehepaar gehört. Weil die Strasse versperrt war, bot die Gemeinde die Feuerwehr auf. Diese zersägte die morschen Bäume und räumte die Strasse frei. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

«Zustandsstörer» sind verantwortlich

Für den Feuerwehr-Einsatz erhielten die Wald-Eigentümer von der Gemeinde Rapperswil-Jona eine Rechnung über 680 Franken. Die Eheleute sahen sich jedoch nicht verpflichtet, diese zu bezahlen. Weder hätten sie die Feuerwehr aufgeboten, noch sei der Strassenunterhalt ihre Sache, argumentierten sie.

Allerdings wurden sie weder von den St. Galler Behörden noch vom Bundesgericht erhört. Die Lausanner Richter stützen die Sicht des St. Galler Verwaltungsgerichts, wonach die Störung des ordnungskonformen Zustandes der Strasse vom Grundstück der Eheleute ausgegangen sei. Deshalb hätten sie für die Räumung und damit auch Sicherung der Strasse aufzukommen.

Dritte nicht gefährden

Das Ehepaar versuchte seine Argumente auch mit dem Waldgesetz zu stützen. Es ging davon aus, dass es nicht verpflichtet sei, den Wald zu bewirtschaften. Das Bundesgericht schreibt dazu, das Waldgesetz lasse durchaus zu, dass ein Wald zeitweise extensiv bewirtschaftet werde.

Dies dürfe aber nicht zur Gefährdung Dritter führen, was im vorliegenden Fall geschehen sei. Keine Rolle spiele, dass die Stammfäule nicht erkennbar gewesen sei.

(Urteil 2C_569/2019 vom 22.07.2019)

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