/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Raps: Bundesrat will Pflichtlager an Saatgut

mgt |

 

Die Schweiz soll ein Pflichtlager an Rapssaatgut erhalten. Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut eröffnet. 

 

Mit der Lagerhaltung will die Landesregierung sicherstellen, dass die Schweiz in schweren Mangellagen beim Saatgut eine Reserve hat. Beim Rapssaatgut ist die Schweiz gemäss Bund vollständig von Importen abhängig.

 

Zahlreiche Risiken beim Rapssaatgut

 

Saatgutpflichtlager wären für die Schweiz nicht etwas Neues. In den 1990er-Jahren wurden die Pflichtlager im abgeschafft. Seither habe sich der Markt für Saatgut stark konzentriert und internationalisiert, schreibt der Bundesrat am Mittwoch in einer Mitteilung. Die wirtschaftliche Landesversorgung WL untersuchte deshalb in den vergangenen Jahren, wie krisenfest die Schweiz im Saatgutbereich noch ist.

 

Die Analyse zeigt, dass beim Rapssaatgut zahlreiche Risiken bestehen. «So gibt es in der Schweiz weder eine Rapszüchtung noch eine Vermehrung. Die schweizerische Rapsölgewinnung ist vollständig auf den Import von Rapssaatgut angewiesen», hält der Bundesrat fest. 

 

Sicherstellung der Versorgung

 

Rapssaatgut ist gut lagerfähig und Sortenwechsel sind frühzeitig absehbar. Der Bundesrat schlägt deshalb zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Grundnahrungsmitteln vor, Rapssaatgut der Pflichtlagerhaltung zu unterstellen. Basis dafür bildet das Landesversorgungsgesetz. Der Verordnungsentwurf ist bis zum 16. September 2021 in der Vernehmlassung. Die Inkraftsetzung ist für Mitte 2022 geplant.

 

Gemäss Verordnungsentwurf müssen diejenigen Marktteilnehmer Pflichtlager anlegen, die Rapssaatgutsorten für die Rapsölgewinnung importieren oder zum ersten Mal im Inland verkaufen. Wer pro Kalenderjahr mehr als 100 kg Rapssaatgut einführt, muss ein Pflichtlager anlegen.

 

Aufnahme weiterer Saatgutsorten möglich

 

Das Ausmass der Pflichtlager sowie die Qualität der Pflichtlagerwaren unterliegt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Der Umfang der Pflichtlagermenge wie auch die Qualität der Ware richten sich nach der aktuellen Struktur des Saatgutmarktes in der Schweiz sowie nach den Saatgutsorten, welche im Schweizer Markt zulässig sind, heisst es in der Mitteilung weiter. Vorgesehen ist eine Pflichtlagerhaltung an Rapssaatgut marktüblicher Sorten im Umfang eines Jahresbedarfs zur einheimischen Herstellung von Rapsöl.

 

Kommt die WL bei künftigen Überprüfungen zum Schluss, dass Saatgut weiterer Pflanzenarten der Pflichtlagerhaltung unterstellt werden soll, könnte dies dann mit Ergänzung des Erlasses erfolgen.

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • ketzer | 26.05.2021
    Wofür?
    Man kann ja alles importieren!
    • walter müller | 26.05.2021
      ja unsere freunde in der eu werden uns doch nie im stich lassen

Das Wetter heute in

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?