Das Referendum gegen das revidierte Raumplanungs-gesetz ist formell zustande gekommen. Das dürfte insbesondere den Kanton Wallis und den Gewerbeverband freuen.
Wie die Bundeskanzlei in einem Communiqué am Mittwoch mitteilt, seien von den 70’375 Unterschriften, die bei der Bundeskanzlei eingereicht worden sind, 69’277 gültig. Damit kommt ist das Referendum zustande gekommen.
An vorderster Front sammelten der Gewerbeverband und der Kanton Wallis Unterschriften. Rund die Hälfte davon stammt aus dem Gebiet des langgezogenen Rhonetals.
Eigentumsfeindliche Zwangsmassnahme
Für Gewerbeverband verordnet das neue Raumplanungsgesetz fragwürdige und eigentumsfeindliche Zwangsmassnahmen, mit welchen das Bauland noch knapper werde. Stark in der Kritik steht die Rückzonungspflicht bei zu grossen Bauzonen, die Verpflichtung zur Überbauung der Grundstücke innert einer bestimmten Frist sowie die neuen Bestimmungen betreffend Mehrwertabgabe. Auch die Mehrheit der SVP haltet das Gesetz für eigentumsfeindlich, und sie kritisiert eine Verschiebung von Kompetenzen zum Bund
Der Kanton Wallis stört sich an der Bestimmung im revidierten Raumplanungsgesetz (RPG), wonach eingezonte Baulandreserven für 15 Jahre angelegt werden dürfen. Der Bergkanton müsste seine überdimensionierten Bauzonen verkleinern. Kein anderer Kanton der Schweiz hat einen solchen Vorrat an Bauland eingezont wie das Wallis.
20 Prozent Mehrwertabgabe
Herzstück der Revision ist die Beschränkung der Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre. Dies würde bei überdimensionierten Bauzonen eine Rückzonung mit sich bringen - mit Entschädigungen für die Eigentümer.
Ausserdem soll der Gewinn von Eigentümern bei der Überführung ihres Landes in Bauland künftig mit einer Mehrwertabgabe belastet werden. Mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung sollen abgeschöpft werden. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann Eigentümer zudem unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.
Initiative in der Schwebe
Das Parlament hat das Raumplanungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ausgearbeitet. Die Initianten aus Umweltkreisen zogen ihr Begehren daraufhin zurück, allerdings unter der Bedingung, dass das Raumplanungsgesetz auch in Kraft tritt.
Mit dem zustandegekommenen Referendum hängt eine Abstimmung über die Initiative damit immer noch in der Luft. Sollte das Volk das Raumplanungsgesetz ablehnen, käme die Volksinitiative zur Abstimmung. Es wäre der erste solche Fall überhaupt. Der bedingte Rückzug wurde erst 2009 eingeführt.
Die Initiative mit dem Titel «Raum für Mensch und Natur» verlangt ein Moratorium für neue Baulandeinzonungen während 20 Jahren. Zudem sollen Bau- und Nichtbaugebiete getrennt und das Kulturland geschützt werden.


