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Raus-Beiträge für Weidelämmer

Ab 2020 ist die Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafhalter Pflicht. Bei der Umsetzung sind noch viele Fragen offen.

Kathrin Herren |

 

 

Ab 2020 ist die Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafhalter Pflicht. Bei der Umsetzung sind noch viele Fragen offen.

Gemäss Bundesratsbeschluss müssen ab 1. Januar 2020 gleich wie bei Tieren der Rindergattung sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen von Schafen und Ziegen der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden.

Das bedeutet, dass jedes neugeborene Lamm neu mit zwei Ohrmarken markiert sein muss, eine elektronisch, eine konventionell. Bereits vorhandene Tiere müssen nach- oder ummarkiert werden. Bei jeder Verschiebung zu einem anderem TVD-Standort sind die Ohrmarkennummern der einzelnen Tiere auf dem Begleitdokument aufzuführen. 

Fr. 4.50 Entschädigung

«Mit der Identifikation des Einzeltiers wird die Rückverfolgbarkeit bei Kleinwiederkäuern verbessert und eine Voraussetzung für die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke geschaffen», erläutert Reto Hügli, Kommunikationsverantwortlicher der Identitas AG, die die IT-Umsetzung der Tierverkehrsdatenbank übernimmt. «Arbeitstechnisch rechnen wir mit einem Mehraufwand.

Die elektronische Doppelmarkierung der Tiere kostet etwas mehr, dafür fliesst ein Beitrag an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten von 4.50 Franken pro Geburtsmeldung.» «Vor allem für Grossbetriebe, die ihre Tiere bis anhin in keiner Datenbank registriert haben, bedeutet die neue Regelung einen grossen Mehraufwand», erklärt Christian Aeschlimann, Leiter Herdenbuch beim Schweizer Schafzuchtverband (SSZV). 

Elektronik ist ein Muss

Trotzdem unterstütze der SSZV den Ausbau der Tierverkehrskontrolle: Nebst der Moderhinke-Bekämpfung sieht Aeschlimann mit der Erfassung der Geburten eine Möglichkeit, Jungtierkategorien einzuführen und so Raus-Beiträge für Weidelämmer zu erhalten. Die Einzeltierrückverfolgbarkeit schaffe zudem Transparenz gegenüber allen Marktteilnehmern. Für die Mitglieder des SSZV sei die Registrierungspflicht nicht neu. Die Tiere ihrer Betriebe seien bereits im elektronischen Herdenbuchprogramm erfasst.

Ähnlich wie in der TVD müssen dort Zu- und Abgänge sowie Geburtsmeldungen erfasst werden. Gruppenmeldungen sind möglich. Der SSZV stellt damit die Rückverfolgbarkeit für 250 IP-Suisse-Betriebe mit Beständen bis zu 2000 Tieren sicher. Aeschlimann ist überzeugt, dass die neue TVD-Regelung für Grossbetriebe durchaus umsetzbar ist, insofern eine praxisnahe Umsetzungslösung gefunden werden kann. Eine wichtige Rolle spiele dabei die elektronische Ohrmarke.

Für die Herdenbuch -Meldungen würden IP-Betriebe bereits heute die einzelnen Ohrmarken mittels eines elektronischen Lesegeräts scannen. Diese Daten werden direkt an das Herdenbuch-Programm übermittelt. Dort können Zugänge, Abgänge und Verschiebungen einer Gruppe digital mutiert werden. So werden Einzeltiermeldungen durch die Erstellung einer Gruppenliste ausserhalb des Systems generiert.

Fristen sind problematisch

«Was hingegen für alle Betriebe eine Herausforderung sein wird, sind die strengeren Meldefristen.» Änderungen müssten innerhalb von drei Arbeitstagen an die Betreiber der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden. Im Herdenbuch konnten diese bis anhin noch alle vier Monate via Papiersystem erfolgen. Die Betreiber der Tierverkehrsdatenbank sind nun gefordert, eine auf Schafe bezogene Lösung zu finden. Anders als bei Tieren der Rindergattung würden Schafe und Ziegen in grösserer Anzahl gehalten, hinzu kommen die nicht seltenen Mehrlingsgeburten. Die Lämmer seien aufgrund des starken Mutterbezugs durchaus zuweisbar, jedoch ist die Zuordnung zeitintensiv.

Einfachheit ist Ziel

«Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind gegeben, über die Ausgestaltung der Meldungen lässt sich aber diskutieren», erklärt TVD-Kommunikationsverantwortlicher Hügli. Eine Begleitgruppe «TVD Schafe und Ziegen» setzt sich für eine praxisnahe Umsetzung ein. Darin seien wichtige Mitglieder wie der Schweizer Schafzuchtverband, der Schweizerische Ziegenzuchtverband, der Verband Schweizerischer Berufsschäfer, Schafe Schweiz, die Schweizerische Milchschafzuchtgenossenschaft, der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, die Bundesämter  für Landwirtschaft und Veterinärwesen sowie die Identitas AG vertreten. Mit Feldversuchen könnte die Praxistauglichkeit der elektronischen Systeme aufgezeigt werden. Gruppenverschiebungen sind Teil des heutigen Lösungskonzeptes.

 

Vorstoss von Aebi

Im März 2017 reichte Nationalrat Andreas Aebi (SVP, BE) die Motion «Tierverkehrsdatenbank für Schafe» ein. Im Mai 2017 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Vernehmlassung zur Verordnung im Bereich Tiergesundheit. Schliesslich beschloss der Bundesrat im April 2018  die Einführung der TVD-Pflicht bei Schafen und Ziegen. khe

 

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