Auch künftig sollen die beglaubigten Unterschriften für ein Referendum innert 100 Tagen eingereicht werden müssen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) beantragt ihrem Rat, auf eine Verlängerung der Frist zu verzichten.
Der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Folgt der Nationalrat seiner Kommission, ist bei der Vorlage über die politischen Rechte die wichtigste Differenz zwischen National- und Ständerat ausgeräumt.
Die Gesetzesänderungen gehen auf die Diskussion nach den gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland zurück. Die Gegner der Abkommen machten damals Verzögerungen in Gemeinden dafür verantwortlich, dass nicht genügend Unterschriften zusammen kamen.
Der Bundesrat schlug in der Folge kleine Änderungen vor, die dem Nationalrat aber nicht weit genug gingen. Die grosse Kammer wollte, dass Unterschriften auch noch nachträglich bescheinigt werden können, wenn sie innerhalb der Frist bei der zuständigen Amtsstelle eingetroffen sind.
Der Ständerat lehnte dies aber ab. Die Nationalratskommission will nun einlenken. In einem anderen Punkt beantragt sie ihrem Rat dagegen, bei seiner Haltung zu bleiben. Es geht um die Frage, ob im Gesetz eine Bestimmung zu Wahlbeobachtern verankert werden soll. Der Ständerat hat dazu Ja gesagt, der Nationalrat Nein.


