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Ausbau A1: Einsprache von Bauernverband abgewiesen

Die Bauernverbandsklage gegen die A1-Erweiterung im Grauholz bei Bern ist erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht sieht kein genügendes Interesse des Verbands an der Streitsache.

sda |

Die Autobahn A1 zwischen Bern und Zürich gehört zu der meistbefahrenen Strasse der Schweiz. Auf mehreren Teilstücken erfolgte bereits ein Ausbau auf sechs Spuren. Der Abschnitt am Grauholz soll nun sogar auf acht Spuren erweitert werden. Das kostet Landwirtschaftsland. Dagegen hat der Berner Bauernverband (BEBV) Einsprache erhoben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des BEBV gegen den Autobahnausbau am Grauholz abgewiesen. Der Verband verfüge über keine besondere Beziehungsnähe zur Streitsache, schrieb das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

3,3 Hektaren gehen verloren

Der Berner Bauernverband kritisierte am geplanten Ausbau der Autobahn auf acht Spuren zwischen Bern und Schönbühl, dass dieser Kulturland beanspruche, wie dem Urteil vom 15. Dezember 2023 des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmen war. 3,27 Hektaren Fruchtfolgeflächen (FFF) würden permanent überbaut und nicht kompensiert.

Der Kanton Bern muss 82'200 Hektaren Land als FFF garantieren. Insgesamt verfüge der Kanton über einer Reserve von 389 Hektaren. Entsprechend würde durch das Projekt weniger als ein Prozent der im Kanton verfügbaren Reserven vernichtet, hielt das Gericht fest.

A1-Ausbau Grauholz

Für den Ausbau der Autobahn A1 im Grauholz auf sechs Kilometern rechnet der Bund mit Kosten von 429 Millionen Franken inklusive Unterhalt. Mit der Erweiterung von sechs auf acht Spuren als Teil des Ausbauprojekts von Kirchberg bis Muri soll der Verkehr flüssiger werden. Es ist eines von vielen Projekten auf dem Nationalstrassennetz im Strategischen Entwicklungsprogramm (Step). Der Bundesrat hat den Ausbauschritt Grauholz bereits genehmigt, ein Ausführungsprojekt liegt vor und wurde öffentlich aufgelegt.

FFF kompensieren

Viele Mitglieder des Berner Bauernverbands würden über Grundstücke verfügen, die als FFF zu qualifizieren seien. Wenn diese ein Bauvorhaben realisieren wollten, müsse geprüft werden, ob dadurch FFF beansprucht würden und falls ja, ob eine Kompensation möglich sei.

Falls nicht, gingen die Bauvorhaben zu Lasten der FFF-Reserven, befürchtet der Bauernverband. Dies sei nur solange möglich, als genügend FFF vorhanden seien. Deshalb habe der Verband ein Interesse auf eine Kompensation der FFF.

Bauern besitzen 189'516 Hektaren Land

Wie das Gericht in seinem Urteil schrieb, ist zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaftsbetriebe im Kanton insgesamt über 189'516 Hektaren an Landwirtschaftsfläche verfügen. In Anbetracht dieser Grössenordnung sei die Gefahr klein, dass die Verbandsmitglieder tatsächlich keine Bauvorhaben mehr realisieren könnten. Deshalb erweise sich die Beschwerde als unbegründet.

Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), welches eine erste Einsprache ablehnte. Das zweitinstanzliche Urteil kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Kommentare (1)

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  • Paul | 27.12.2023
    Noch mehr und noch mehr Flächen versiegeln so das Klima noch wärmer wirt. Gar nicht gut diese einstellung zu FFF Flächen
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