Der Wolf hat die acht Schafe in der Region Boltigen im Simmental gemäss BEBV innerhalb von nur fünf Tagen gerissen. Solche Problemwölfe müssten schnellstmöglich gestoppt werden, fordert der Verband.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeige, dass sich solche Wölfe auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert hätten. Es sei deshalb absehbar, dass das Raubtier bald täglich Nutztiere attackieren werde. Mehr Schutzmassnahmen allein reichen aus der Sicht des Verbandes nicht aus. Er fordert den Kanton Bern und den Bund auf, «schnellstmöglich zu handeln und den Wolf zu entfernen.»
Der BEBV hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten und Jahren wiederholt gefordert, Problemwölfe zu schiessen.
Abschussbewilligung
Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Gab es bisher keine Schäden, muss der Wolf mindestens 25 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet haben. Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein. Bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung sowie bei Neuweltkameliden liegt ein erheblicher Schaden vor, wenn durch einen einzelnen Wolf mindestens ein Nutztier getötet oder schwer verletzt wurde.
Kommentare (6)