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BEBV: Lüscher ist neuer Vizepräsident

Beim Berner Bauernverband (BEBV) kam es bei der Mitgliederversammlung zu einem Wechsel im Vorstand. Vizepräsident Heinz Kämpfer trat zurück. Er wird ersetzt durch Markus Lüscher.

Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des BEBV stand die Wahl des neuen Vizepräsidenten auf dem Programm. Einstimmig gewählt wurde Markus Lüscher aus Schalunen.

Lüscher hat bereits mehrere Ämter inne, unter anderem ist er Präsident des Landwirtschaftlichen Vereins Bern-Mittelland (LBM) und er präsidiert auch die Fachkommission Pflanzenbau des BEBV. Bisher war er Mitglied des kleinen Vorstands des BEBV.

Lüscher wird damit Nachfolger von Heinz Kämpfer aus Affoltern i.E. Der BEBV hebt in einer Mitteilung seinen unermüdlichen und engagierten Einsatz zugunsten der Berner Bauernfamilien hervor.

Fabienne Wyder aus Büren an der Aare und Beat Gerber aus Bärau wurden für die abtretenden Regionalpräsidenten, Heinz Kämpfer und Daniel Weber, neu in den kleinen Vorstand gewählt. Der kleine Vorstand setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen. Präsident des Berner Bauernverbandes ist Jürg Iseli. Als Vizepräsidenten respektive Vizepräsidentin amten Markus Lüscher und Barbara Lüthi-Kohler.

Kleiner Vorstand

 

Art. 23 Zusammensetzung

Der Kleine Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern des Grossen Vorstandes zusammen:

– dem Präsidenten

– den Vizepräsidenten

– dem Präsident Schulrat/FK Bildung (von Amtes wegen)

– acht Regionsvertretungen (wovon eine Person ein Vizepräsidium erhalten kann).

Die acht Regionsvertretungen setzen sich angemessen aus den BEBV-Regionen zusammen (Sitzverteilung nach Anzahl Aktivmitglieder, Landwirtschaftlicher Nutzfläche und eventuellem Vizepräsidium BEBV). Die Bäuerinnen erhalten einen garantierten Sitz (Vizepräsidentin), sofern sie nicht bereits die Präsidentin stellen. Für diesen Sitz erhält der Verband bernischer Landfrauenvereine ein Vorschlagsrecht. Die Fachkommissionspräsidenten können einen Regionssitz einnehmen.

Art. 24 Befugnisse

Die Aufgaben und Befugnisse des Kleinen Vorstandes sind insbesondere:

– Bearbeitung/Einarbeitung und Vorberatung laufender Geschäfte

– Einberufung und Vorberatung der Sitzungen des Grossen Vorstandes

– Genehmigung des Protokolls des Kleinen Vorstandes

– Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Grossen Vorstandes

– Berichterstattung an den Grossen Vorstand über den Verlauf der Geschäfte

– Beschlussfassung über Massnahmen und Forderungen zur Agrarpolitik sowie über Abstimmungsparolen

– Überwachung der Organisation und der Geschäftsführung

– Wahl der Mitglieder der Fachkommissionen

– Entscheid über Anträge der Fachkommissionen

– Zuweisung von neuen Geschäften an die Fachkommissionen

– Wahl der Geschäftsleitungsmitgliedern der Geschäftsstelle

– Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen

– Ausgestaltung Rechnungswesens inkl. Finanzkontrolle.

Der Kleine Vorstand ist für alle weiteren Geschäfte zuständig, die nicht der Mitgliederversammlung oder einem anderen Organ vorbehalten sind. Er beschäftigt sich nebst organisatorischen Fragen mit politischen und weiteren aktuellen Themen, welche die Landwirtschaft berühren.

-> Statuten des Berner Bauernverbandes

 

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