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«Bund soll Ziele definieren, nicht Massnahmen vorschreiben» 

Ein Kämpfer tritt zurück. Nach 15 Jahren als Präsident der Landwirtschaft Emmental und 16 Jahren in verschiedenen Gremien des Berner Bauernverbandes (BEBV) wird sich Heinz Kämpfer in den nächsten Wochen aus der Verbandspolitik zurückziehen. Der Bund solle sich wieder mehr auf die Kompetenzen der Bauern besinnen, fordert er. 

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Er empfinde eine Mischung aus Stolz, Dankbarkeit und Demut, wenn er an die vergangenen sechzehn Jahre zurückdenke, in denen ihm die Bauern ihr Vertrauen ausgesprochen hätten, verrät Heinz Kämpfer der «Berner Zeitung».  Doch jetzt wolle er die junge Generation ans Ruder lassen.

Denn mit der nächsten Agrarreform werden 2030 die nächsten Gesetzesänderungen in Kraft treten. Und diese werden Heinz Kämpfer nicht mehr betreffen. Deshalb sei für ihn jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, um sich zurückzuziehen, sagt er. 

Den Bauern mehr zutrauen

Die Landwirtschaft hat sich in den Jahren seiner Verbandstätigkeit stark verändert. 2009 wurde die Milchkontingentierung aufgehoben. Und ab 2014 sorgte die Agrarpolitik dafür, dass die Höhe der Direktzahlungen nicht mehr von der Anzahl Tiere abhing, sondern von der Fläche, die ein Landwirt bewirtschaftet. Gerade die Emmentaler Bäuerinnen und Bauern seien sehr stark von diesen Änderungen betroffen gewesen.

Wofür die junge Generation jetzt zu kämpfen habe, sei unter anderem, dass der Staat den Landwirtinnen und Landwirten mehr zutrauen solle, fordert Kämpfer. Er bringe deshalb auch Verständnis für die Proteste auf, die zurzeit überall in Europa aufflammen. Er würde sich dem Staat nicht verweigern. Aber es gehe ihm «ufs Gäder», wenn man den Bauern detailliert vorschreiben würden, was sie zu tun hätten, während sich auf der anderen Seite der Staat Leerläufe leisten dürfe. Der «Berner Zeitung» verrät er einige Regelungen, die ihm besonders Mühe bereiten. 

Zu diesen Zeitpunkten wird Kämpfers Nachfolge geregelt: 

An der Mitgliederversammlung des Berner Bauernverbandes vom 26. März 2024 wird der scheidende Vizepräsident Heinz Kämpfer verabschiedet und seine Nachfolge gewählt.

An der Hauptversammlung von Landwirtschaft Emmental vom 26. Februar 2024 wird entschieden, wer das Präsidium von Landwirtschaft Emmental übernimmt und damit auch im BEBV Vorstand Einsitz nehmen wird.

«Ich kann heute fast nur noch Fehler machen»

Bis Ende Februar müsse er dem Kanton auf den Quadratmeter genau angeben, wo er im Frühling zur Förderung der Biodiversität einen Blühstreifen ansäen werde. Dabei hänge das doch davon ab, wie die Kulturen, die im Herbst ausgesät wurden, nach dem Winter aussehen werden, gibt Kämpfer der «Berner Zeitung» zu verstehen. Denn je nachdem würde er die Blumenmischung entlang des Gersten- oder des Kartoffelfeldes säen. Würden dann seine Angaben nicht mit dem tatsächlichen Blühstreifen übereinstimmen, könnte dies bei der nächsten Kontrolle Konsequenzen haben. «Als Landwirt kann ich heute fast nur noch Fehler machen», sagt Kämpfer.

Eine andere Regelung, die ihm Mühe bereite, betreffe die ökologischen Ausgleichflächen. Das Gesetz verlange, dass diese nicht vor dem 15. Juni gemäht werden. Was Kämpfer dabei stört, sei, dass der Wachstumsstand und das Wetter dabei nicht berücksichtigt werden. Wenn er vor dem 15. Juni mähen würde, kürzte man ihm die Direktzahlungen. Und wenn er sich an den Zeitpunkt halte, könne es sein, dass das Heu niemand mehr fressen würde. Landwirtinnen und Landwirte müssten sich dauernd mit solchen Zielkonflikten auseinandersetzen, erkennt Kämpfer.

Sonderbewilligung «Schleppschlauch»

Gegen das Schleppschlauch-Obligatorium hätte sich Kämpfer jahrelang aufgelehnt, wenn auch ohne Erfolg. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft. An steilen Hängen aber, an denen Schleppschlauchverteiler nicht fahren können, lässt der Kanton Bern Ausnahmen zu.

Kämpfer hätte Mitte letzten Jahres für eine seiner Flächen ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Nach vier Wochen hätte ihm das Amt für Direktzahlungen den Eingang bestätigt. Das Amt für Luftreinhaltung würde das Gesuch prüfen, hiess es. Drei Wochen später hätte sich ein Mitarbeiter für eine Besichtigung angemeldet. Nach weiteren Wochen wurde ihm die Ausnahme bewilligt, für 5 Jahre. «Als ob das Gelände danach flach sein würde», sagt Kämpfer. 180 Franken hätte ihn diese Sonderbewilligung gekostet.

Frustriert sei er aber nicht. Aber er sei überzeugt, dass es effektiver sei, wenn der Bund den Landwirten Ziele definieren würde, statt ihnen konkrete Massnahmen vorzuschreiben. Dadurch würden auch wieder mehr Kompetenzen an seinen Berufsstand übertragen, sagt er der «Berner Zeitung» abschliessend.

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Emmentaler | 07.02.2024
    Vielleicht hat der Heinz jetzt dann Zeit, die Ökowiesen mit variablem Schnittzeitpunkt anzumelden. Dann kann er sie so früh mähen wie er will und es gibt keine Kürzungen. Und bis in 5 Jahren hat er dann vielleicht auch gemerkt, dass steile Hänge gar nicht mit dem Schleppschlauch bschüttet werden müssen. Im Emmental sind ja Hänge mit 18% Neigung noch Flachland.
  • Bschütti Fan | 06.02.2024
    Es is ganz einfach. Bschütti wird ab diesem Jahr mit dem gleichen Güllefass (amortisiert anstatt CHF 25.00 für 8'000 Liter dunkles Wasser) ausgebracht wie bis dahin, aber fast auschliesslich auf Hanglagen über 18%. Die Kosten bleiben im Griff - ist das wichtigste - und Gras wird es dort geben wie noch nie zuvor.:) Pragmatische Antwort auf Dumme Massnahme.
    • O Bschütti Fan | 08.02.2024
      Z'ökologischte isch gäng no, im schtotzige, Bschütti mit ämene Lumpe iriibe.
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