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«Ein Riss reicht!»

Der Wolf soll bereits nach dem ersten Riss eines Nutztieres zum Abschuss freigegeben werden. Dies fordert die Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern. Die Schweiz müsse von einer reaktiven zu einer proaktiven Regulierung der Grossraubtiere übergehen.

Angesichts des exponentiellen Wachstums der Bestände an Grossraubtieren sei die reaktive Regulierung an ihre Grenzen gestossen, schreibt Thomas Knutti (SVP/BE), der Präsident der Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern. Hintergrund ist, dass sich der Berner Regierungsrat in seiner Antwort auf die Vernehmlassung kritisch gegen die Regulierung der Wolfsbestände geäussert hat.

«Das enttäuscht uns sehr. Der Kanton Bern ist der grösste Agrarkanton der Schweiz und die Alpwirtschaft wird in Zukunft nur Bestand haben, wenn die Grossraubtiere konsequent reguliert werden können», äussert sich Knutti in der Mitteilung des Verbandes zum Vernehmlassungsende der Teilrevision des Jadtgesetzes.

Zeitfenster zu kurz

Knutti schreibt weiter: «Die Erfahrung zeigt, dass dieses Zeitfenster von nur zwei Monaten zu kurz war. Zudem wurden Entnahmen von schadstiftenden Rudeln durch Einsprachen behindert. Entgegen den ursprünglichen Absichten konnten letztlich keine ganzen Rudel entnommen werden.» Die Zahl der Rudel sei somit weiterhin auf einem viel zu hohen Niveau.

Das seien immer noch deutlich mehr als zum Zeitpunkt der Volksabstimmung vom September 2020. Damit herrsche weiterhin ein sehr hoher Druck auf der Landwirtschaft und die Haltung von Nutztieren.

Mehr geeignete Jäger

Für die Periode vom 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 erwarte die Vereinigung laut ihrer Mittelung, dass die Kantone besser vorbereitet sind, insbesondre mehr geeignete Jäger für die Regulation eingesetzt werden, allfällige Einsprachen abgewiesen werden (da nun die Verordnung in einer ordentlichen Vernehmlassung ist) und somit eine effektivere Regulierung erfolgen kann.

Die nun vorliegende Verordnung nehme die Elemente aus der Übergangsverordnung auf. «Wie bereits in unserer Stellungnahme zur Übergangsverordnung vermerkt, fordern wir tiefere Schwellenwerte, was die Anzahl der Rudel anbelangt. Grenzüberschreitende Rudel sind als ganze Rudel anzurechnen. Ebenfalls erwarten wir die Herabsetzung des Schwellenwertes auf den Riss eines Nutztieres», erläutert Knutti in der Mittelung.

Die Vereinigung fordert darüber hinaus:

  • Nach einem Übergriff muss das Raubtier sofort zum Abschuss freigegeben werden. Bei Angriffen auf grosse Nutztiere (z.B. Pferde, Rindvieh) sind auch bereits leichte Verletzungen als Abschussgrund anzuerkennen, da bereits leichte Verletzungen belegen, dass die betreffenden Wölfe die Scheu verloren haben.
  • Die sachliche und ausgewogene Information der Öffentlichkeit ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag von Art. 14 des revidierten Jagdgesetzes zu verstärken. Dazu gehört auch, dass die Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden aktiv den touristischen Destinationen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso müssen die Statistiken über die direkten und indirekten Schäden, welche durch Grossraubtiere verursacht werden, ausgebaut und vom BAFU finanziert werden.
  • Werden Notfallmassnahmen erteilt, muss parallel dazu eine Abschussbewilligung für den Übergreifer erfolgen. Die Vereinigung lehnt die zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen der Regulierung, der Schutz- und Notfallmassnahmen, die weiter gehen als die bisherigen Vorgaben ab.

«Weil früher oder später jede geschützte Tierart zur schadenstiftenden Tierart wird, ist es wichtig, dass künftig auch andere geschützte Arten wie der Biber, der Fischotter und der Gänsegeier rechtzeitig und wirksam reguliert werden können», lässt Knutti in der Mitteilung abschliessen verlauten.

Die wichtigsten Anliegen der Vereinigung zur Vorlage:

Art. 4c Abs. 1

Die Schadschwelle ist auf 1 gerissenes Nutztier zu senken. Bei Tieren der Rinder und Pferdegattung soll jegliche Verletzung und nicht nur eine schwere Verletzung zu Abschussbewilligung führen.

Art. 9b Abs. 2

Wir bereits in der Vergangenheit gefordert, ist die Schadgrenze auf 1 gerissenes Nutztier zu senken und bei Tieren der Pferde- und Rindergattung sind auch leichte Verletzungen anzurechnen.

Art 10g zu ersetzen durch:

Förderbeiträge zur Verhütung von Schäden durch Biber und Gänsegeier.

Art 10g.

Abs 4 (NEU) Der Bundesrat wird beauftragt, Nutztiere, welche auf Alpweiden nachweislich von Gänsegeiern angegriffen wurden oder durch Steinschlag umgekommen sind zu entschädigen.

Das Herdenschutzhund-Programm soll weiterhin über den Bund laufen.

Verteidigungsschuss:

Verteidigungsschüsse dienen letztlich dazu, den Wolf von einer Nutztierherde fernzuhalten und die Nutztiere zu schützen. Unabhängig davon, ob es zu einem Riss gekommen ist oder nicht (nach dem Vorbild Frankreichs).

Abschliessend fordert die Vereinigungen eine unabhängige Beratungsstelle zur Unterstützung der Behörden von Bund und Kantonen bei der Konfliktlösung. Dies ist mit der heutigen Stelle Kora nicht gegeben.

-> Hier gibt es mehr Infos  zur Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern .

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