Die Revision eines Urteils kann nur vorgenommen werden, wenn Fakten auftauchen, die während eines Verfahrens zwar bestanden, aber nicht bekannt waren. Vorliegend sei die Anwesenheit einer Kolonie des Braunen Langohres bereits im Juni 2022 bestätigt worden und nicht erst zwei Jahre später, wie der Gesuchsteller ausgeführt habe. Dies schreibt das höchste Schweizer Gericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.
Das Vorhandensein der Fledermäuse hätte deshalb bereits im vorherigen Verfahren eingebracht und berücksichtigt werden können. Dies heisst laut Bundesgericht aber nicht, dass die Tiere keine Rolle spielen. Vielmehr müssen sie in das Fledermaus-Monitoring einbezogen werden, das nach Erstellung des Windparks durchgeführt wird.
Der Windpark sieht den Bau von sieben Windrädern vor, die jährlich zwischen 27 und 31 Gigawattstunden Strom produzieren sollen. Das Projekt wurde 2015 in Volksabstimmungen in den Gemeinden Tramelan und Saicourt angenommen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen das Projekt im November 2023 in den wesentlichen Punkten ab.