Luchse sind Einzelgänger, die grosse Gebiete für sich beanspruchen. Die Reviergrösse variiert stark in Abhängigkeit von der Waldstruktur und der Dichte der Beutetiere. Sie kann bis zu 450 Quadratkilometer umfassen. Die männlichen Tiere haben grössere Reviere als die weiblichen. Gejagt wird vorwiegend in der Dämmerung und nachts.
Monika Gerlach
In der Frühlingssession 2025 hat der Grosse Rat die Finanzkommission (Fiko) beauftragt, den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» zu erarbeiten. Die Kommission hat den Gegenvorschlag erneut vorberaten. Sie schlägt vor, den Begriff «Grossraubtiere» durch die Formulierung «Bären und Wölfe» zu ersetzen.
Rückzug bei Annahme
Die Fiko hat das Initiativkomitee und die Umwelt- und Naturschutzorganisationen um eine Stellungnahme gebeten. «Beide stimmen der Beschränkung auf Bären und Wölfe zu. Somit bleiben alle anderen Grossraubtiere wie Luchs und Goldschakal vom Gegenvorschlag ausgenommen», schreibt die Fiko in einer Mitteilung. Eine Mehrheit der Kommission schlägt dem Grossen Rat vor, den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine Minderheit lehnt den Gegenvorschlag nach wie vor ab.
Die Initiative fordert, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt und sich um die Bestandesregulierung kümmert.
Angela
Die Kommission ist dem Vorschlag des Initiativkomitees bezüglich der Erhöhung der Frist, nach deren Ablauf die Gültigkeit des Gesetzes (Sunset-Klausel) automatisch verfällt, sofern keine erneute gesetzgeberische Massnahme ergriffen wird, um die Regelung zu verlängern, gefolgt. Die Frist soll von acht auf zwölf Jahre erhöht werden. «Da das Initiativkomitee ebenfalls mit der Beschränkung auf Bären und Wölfe einverstanden ist, soll der bedingte Rückzug weiterhin gelten, falls der Grosse Rat in der Herbstsession 2025 den Gegenvorschlag annimmt», heisst es in der Mitteilung weiter.
Gegenvorschlag knapp angenommen
Der Grosse Rat hatte Anfang Juli knapp Ja gesagt zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative für einen «regulierbaren Grossraubtierbestand» der Finanzkommission zur Wolfsinitiative. Die Fiko forderte darin, dass der Bestand von Grossraubtieren nicht mehr gefördert werden darf. Der Kanton soll zudem seinen Spielraum zur Begrenzung des Bestands ausschöpfen und Schutzmassnahmen sollen nur zumutbar sein, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind. D er Rat nahm den Gegenvorschlag mit 78 zu 71 Stimmen an. SVP, FDP, Mitte und EDU stimmten geschlossen dafür.
Nicht einig war sich das Parlament, ob das neue Gesetz nur für Wolf und Bär gelten soll oder auch für Luchs und Goldschakal – die vier im Kanton Bern vorkommenden Grossraubtiere. Es beauftragte die Fiko, entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Die hat die Fiko nun getan.
Initiative
In der Berner Kantonsverfassung soll festgeschrieben werden, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt und sich um die Bestandesregulierung kümmert. Zudem soll die Förderung des Grossraubtier-Bestandes ausdrücklich verboten werden. Zu den Grossraubtieren zählen Luchs, Wolf, Bär und Goldschakal. Lanciert wurde die Initiative Anfang Oktober 2022 von der bernischen «Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren». Nationalrat Thomas Knutti (SVP) ist deren Präsident. Für die Initiative wurden über 20’000 Unterschriften gesammelt.
Während die Initiative eine Änderung auf Stufe Verfassung vorsieht, würde der Gegenvorschlag eine Gesetzesänderung bedeuten.