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Kandertal-Luchs: Abschussverfügung erlassen

Seit Mitte Juni kommt es im Berner Kandertal und Umgebung zu Nutztierrissen an Schafen und Ziegen. Beim neuesten Vorfall am 6. September 2025, als zwei Geissen gerissen wurden, konnte der Luchs B903 als Verursacher identifiziert werden. Nun reagiert der Kanton.

clu |

Ein Luchs treibt seit Juni im Kandertal sein Unwesen. So wurden unter anderem auf der Alp Tschingel oberhalb von Kandergrund BE elf Schafe gerissen. Der Vorfall führte zu einem vorzeitigen Alpabtrieb und sorgte für Kritik am Kanton. SVP-Nationalrat Thomas Knutti forderte daraufhin den Abschuss des Luchses.

Der Berner Regierung erteilte dieser Forderung noch im August eine Absage. Sie stützte sich dabei auf das sogenannte Konzept Luchs, das unter anderem vorsieht, dass mindestens 15 vom Luchs gerissene und nachgewiesene Nutztiere innerhalb eines 5-Kilometer-Radius innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung für einen Abschuss sind.

Kanton lenkt ein

Nun kommt die Kehrtwende: Obwohl der Luchs B903 die vom Bund vorgeschriebene Anzahl Risse für einen Einzelabschuss weiterhin nicht erreicht habe, sei für das Jagdinspektorat die Spezialisierung dieses Luchses auf Nutztiere ausreichend fortgeschritten. Damit seien die Bedingungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs nun doch erfüllt, schreibt die Berner Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Kurzmitteilung.

«Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) wurde letzte Woche für die Erteilung einer Einzelabschussverfügung durch den Kanton angehört und hat dieser zugestimmt», so das WEU.

Auf Reissen von Nutztieren spezialisiert

Nach Auffassung des Bafu und des Jagdinspektorats habe sich der Luchs auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert, bestätigt durch die Angriffe in verschiedenen Nutztierherden. Es sei davon auszugehen, dass der Luchs weiterhin Schafe töten werde und sein Verhalten nur schwer zu ändern sei. Das Bafu sieht die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs damit als erfüllt an.

Wie der Kanton mitteilt, könne der Luchs vom Jagdinspektorat in einem Perimeter rund um die Gemeinden Frutigen, Kandersteg, Kandergrund und Reichenbach im Kandertal bis zum 16. November 2025 geschossen werden. Die Abschussverfügung tritt mit der morgigen Publikation im Amtsblatt in Kraft. Gegen die Verfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde einlegen. Einer allfälligen Beschwerde würde die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen, so die zuständige Direktion des Kantons Bern.

BEBV suchte Austausch mit Kanton Bern

Auch der Berner Bauernverband (BEBV) meldete sich zur Kausa «Problematisches Luchsverhalten im Kandertal» zu Wort. Hinter den Kulissen habe man in den letzten Tagen und Wochen intensiv den Austausch mit dem Kanton Bern gesucht. «Ziel ist es, gemeinsam rasch wirksame Massnahmen gegen das problematische Verhalten des Luchses zu finden», schreibt der BEBV noch kurz nach Eintreffen der Mitteilung über die Abschussverfügung.

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