In Bern ändert das Jagdrecht. Wie der «Bund» berichtet, erhalten künftig nur noch jene Bauern bei Wolfsrissen eine Entschädigung, wenn sie ihr Vieh geschützt haben. Jedoch gibt es einige Ausnahmen.
Gemäss den Plänen des Kantons soll eine neue Regelung für die Entschädigung von Nutztieren gelten. Dabei wird unterschieden, in welcher Zone sich der Betrieb befindet. Denn: Nur in den Bergzonen III und IV gibt es auch weiterhin eine Entschädigung, wenn die getöteten Tiere beim Wolfsangriff nicht geschützt waren.
Der Vorschlag zur Änderung des kantonalen Jagdrechts befindet sich seit Montag in Konsultation.
Gleichzeitig soll mit der Revision auch die Motion zur Abschaffung der Baujagd umgesetzt werden, die der bernische Grosse Rat im September 2021 überwiesen hat.
Bei der Baujagd sorgt ein Hund dafür, dass der Fuchs, respektive Dachs aus dem Bau getrieben wird. Dazu geht der Hund in den Bau rein. Anschliessend kann er Jäger oder die Jägerin das Tier vor dem Bau erlegen. Diese Jagdart steht allerdings regelmässig in der Kritik, weil es sowohl bei Hunden als auch bei Wildtieren regelmässig zu Verletzungen kommt.
Die Zuständigen müssen für die Schäden aufkommen resp. diese verhindern und ggf. für den entstanden Schaden aufkommen.
Der Bauer kommt auch für sämtliche Schäden auf, die seine Tiere an fremden Eigentum verursachen.