Die Autobahn A1 zwischen Bern und Schönbühl wird auf acht Spuren ausgebaut. Hansjörg Rüegsegger, Präsident des Berner Bauernverbandes, will die Regierung beauftragen, eine Untertunnelung zu prüfen. Diese hält nichts davon.
Die Autobahn A1 zwischen Bern und Zürich gehört zu der meistbefahrenen Strasse der Schweiz. Auf mehreren Teilstücken erfolgte bereits ein Ausbau auf sechs Spuren. Der Abschnitt am Grauholz soll nun sogar auf acht Spuren erweitert werden. Das kostet Landwirtschaftsland.
«Kulturlandschutz toter Buchstabe»
Landwirt und Grossrat Hans Jörg Rüegsegger sorgt sich um den Verlust dieser Flächen. Das geplante Nationalstrassenprojekt sei überdimensioniert und bringe keine Verbesserung der Verkehrssituation mit sich. Die Stauprobleme würden nur verlagert. «Studien belegen, dass ohne den Ausbau Anschluss Bern Wankdorf die übrigen Ausbauschritte auf der A1 bis zur Kantonsgrenze Solothurn/Bern überflüssig und somit unnötig sind. Aus landwirtschaftlichen und ökologischen Gründen ist das Projekt somit abzulehnen», schrieb Rüegsegger in seiner Motion von November 2022.
Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz von 2013 habe die Stimmbevölkerung dem Schutz von Kulturland hohes Gewicht beigemessen. «Unter diesem Aspekt sind ein Ausbau der A1 und die damit zusammenhängenden weiteren Flächenverluste nicht mehr erträglich. Sollte das vorliegende Projekt so bewilligt werden, würde der viel erwähnte Schutz des Kulturlandes zum toten Buchstaben verkommen», kritisiert der Präsident des Berner Bauernverbandes (BEBV).
Bund für Planung zuständig
Die Regierung solle Alternativen prüfen, um den Verlust von Fruchtfolgeflächen (FFF) zu verhindern. «Durch eine Untertunnelung oder Überdachung könnten FFF effektiv geschützt, respektive kompensiert werden. Solche Alternativen können nicht einzig mit dem Grund abgewiesen werden, dass es zu teuer ist», hält Rüegsegger in seiner Motion fest. Er fordert die Regierung deshalb auf, Varianten zur Untertunnelung oder zum Ausbau in die Höhe, mittels Überdeckung, zu prüfen.
Die Regierung lehnt die Motion ab. Er sieht sich hier nicht in der Verantwortung. «Der Ausbau der Nationalstrassen ist in der Kompetenz des Bundes. Abklärungen wie die Motionäre sie fordern, müssten entsprechend durch den Bund in Auftrag gegeben werden», schreibt die Berner Regierung. Sie verweist auf eine Studie von 2012. Diese sei zum Schluss gekommen, dass ein Bypasstunnel vom Weyermannshaus ins Grauholz ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis hätte.
Kanton hat kein Geld
Der Kanton, die Region wie auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hätten damals entsprechend entschieden, auf den Bypasstunnel zu verzichten und den oberirdischen Ausbau der Strecke zu planen. Um eine Änderung der Planung zu erwirken, müsse sich der Motionär an das Astra wenden. Die Regierung räumt diesem Unterfangen aber wenig Chancen ein. «Aufgrund der bereits erfolgten Abklärungen erachtet der Regierungsrat eine nochmalige Prüfung als nicht zielführend. Solche Abklärungen würden womöglich jahrelange Verzögerungen zur Folge haben», heisst es in der Antwort.
Und die Berner Regierung befürchtet massive Mehrkosten bei einer Untertunnelung. Für den finanziell klammen Kanton ist das ein Problem. «An Mehrkosten müsste sich der Kanton gestützt auf das Mineralölsteuergesetz wesentlich beteiligen, was vor dem finanzpolitischen Hintergrund keine Option darstellt», stellt der Regierungsrat klar.
Der Regierungsrat ist aber bereit, sich beim Bund weiter für einen möglichst geringen Verbrauch von Fruchtfolgeflächen einzusetzen. Das habe er ja bereits im Plangenehmigungsverfahren getan, schreibt er an die Adresse der Motionäre.
Nun ist der Grossrat als nächstes an der Reihe. Er wird über den Vorstoss zu befinden haben.
Setzt zuerst das Rechtsfahrgebot durch, die rechte Spur ist nicht nur für die Lastwagen da!