Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2022 eine Teilrevision der Jagdverordnung genehmigt. Darin sind unter anderem Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft enthalten.
Darin seien unter anderem Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft enthalten, teilt der Berner Bauernverband mit. Die neuen Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft treten ab 1. März 2023 in Kraft.
Störung von Wildtieren durch Zäune und Netze*
Art. 9a Zäune und Netze
1Wer Zäune verwendet, muss diese ihrem Zweck entsprechend fachgerecht auswählen und aufstellen sowie regelmässig kontrollieren und unterhalten.
2Permanente feste Zäune dürfen den Wildwechsel (Austritt des Wildes) nicht übermässig erschweren.
3Mobile Weidenetze dürfen nur als temporäre Zäune verwendet werden.
4Sie sind bei Nichtgebrauch innert drei Wochen zu entfernen. Wird die Fläche während der Vegetationszeit erneut beweidet, entfällt diese Pflicht.
Art. 9b Behördliches Entfernen von Zäunen und Netzen
1Das Jagdinspektorat ordnet das Entfernen an
a von Zäunen, die für Wildtiere gefährlich sind,
b von mobilen Weidenetzen, die bei Nichtgebrauch nicht fristgerecht entfernt werden.
2Beschwerden gegen Verfügungen des Jagdinspektorats gemäss Absatz 1 kommt keine aufschiebende Wirkung zu, sofern in der Verfügung nichts anderes angeordnet wird.
Die Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf treten ab 1. Dezember 2023 in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone II nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone III und IV werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt.
Der Berner Bauernverband (BEBV) sprach sich gegen eine Verschärfung der Entschädigung von gerissenen Tieren aus. «Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen und nicht die Landwirtschaft selbst», so der Verband. Der BEBV setzte sich ebenfalls für eine Verlängerung der Übergangsfrist ein. Die Anpassung der Entschädigung tritt nun per 1. Dezember 2023 ein und nicht wie ursprünglich angedacht ab dem 1. August 2023 in Kraft.
Es sei nun wichtig, die etwas längere Übergangsfrist zu nutzen und die Landwirtinnen und Landwirte via Beratung über ihre Schutzmöglichkeiten zu informieren.
Mit freundlichen Grüssen
Die Bürgerfront
Weisst du was ein Bauer alles tun muss um seinen Betrieb zu führen und zudem muss er auf seinem Grund den zurückgelassen Dreck der Freizeitmenschen beseitigen?
Sie befürworten die Massen Zuwanderung, unsere Bevölkerung steigt ins Unerträgliche, die Natur hat keinen Platz mehr, und dann wird auf der anderen Seite grosse Töne gespuckt betreff Naturschutz, Wolfs Schutz etc.
Hirnlose Heuchler, gefüttert vom Steuerzahler, der keine Wahl hat diesen Wahnsinn zu finanzieren........
Wählt doch wieder Homo Sapiens (der Verständige) ins Parlament, und keine Homo Erectus.
Aus der Ferne eine grosse Fresse zu haben ist einfach, diese Feiglinge ....
Betroffen zu sein ist ein anderes Paar Schuhe!
Man hat es typisch in der EU gesehen, die Politikerin von der Leyen hat Ponys. Als ein Wolf ein Pony zerrissen hat, wurde sofort !!!! Die Abschuss-Schwelle gesenkt.....
Was soll man von solchen Heuchlern noch halten???
Das einzige Problem: Das Geld kommt zuletzt doch vom Steuerzahler und da sind nicht alle Wolfsfreunde....
Aus dem eigenen Sack sollen diese Phantasten für die Schäden gerade stehen, nur dann kommen sie zum Verstand.