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Solarinitiative Bern: Abgeschwächter Gegenvorschlag

Die vorberatende Kommission hat dem bernischen Kantonsparlament einen abgeschwächten Gegenvorschlag zur Berner Solarinitiative vorgelegt. So soll etwa bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden keine Solarpflicht gelten.

sda/blu |

Stattdessen fordert die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BAK) eine Meldepflicht bei umfassenden Dachsanierungen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Eigentümerinnen und Eigentümer müssten in diesem Rahmen angeben, ob sich die Dachflächen für die Solarenergienutzung eignen. Und sie müssen nachweisen, dass sie sich über die Kosten einer Solaranlage informiert haben. 

Sensibilisierungseffekt

«Zum Bau einer Solaranlage auf bestehenden Gebäuden ist jedoch gemäss diesem neuen Gegenvorschlag niemand verpflichtet», so die Kommission. Die BAK verspricht sich von dieser Meldepflicht einen Sensibilisierungseffekt und einen Anstoss für Hauseigentümer, ohne dass in deren Eigentumsrechte eingegriffen wird.

Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Abschwächung des Gegenvorschlags ab. Eine Meldepflicht sei wirkungslos und führe nur zu bürokratischem Aufwand bei den Gemeindebehörden.   Die Minderheit hält an der allgemeinen Solarpflicht bei Dachsanierungen fest, wenn nicht für alle, so doch zumindest für grosse Gebäude mit über 300 Quadratmetern Gebäudefläche.

Solarpflicht für grössere öffentliche Parkplätze

Auch bei neuen Wohnbauten mit einer Fläche von bis zu 300 Quadratmetern will die Kommission abgeschwächte Bedingungen. Die geeigneten Dachflächen sollen laut Mitteilung nicht möglichst vollständig für die Solarenergienutzung ausgerüstet werden müssen. Die BAK verlangt stattdessen lediglich eine Nutzung in der Grössenordnung des Eigenbedarfs.

Darüber hinaus beinhaltet der Gegenvorschlag eine Solarpflicht für grössere öffentliche Parkplätze. Diese soll für neue bewirtschaftete Parkplätze ab einer Grösse von 80 Parkfeldern gelten, ebenso wie für bestehende und neue staatlich mitfinanzierte Park-and-Ride-Anlagen mit mehr als 50 Parkfeldern.

Entscheid in der Herbstsession

Die Kommission erachtet den überarbeiteten Gegenvorschlag als eine moderate und mehrheitsfähige Alternative zur «Berner Solar-Initiative». Sie beantragt dem Grossen Rat, dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Eine Minderheit der Kommission lehnt den Gegenvorschlag in dieser Form ab. Sie hält ihn mit Blick auf die angestrebte Energiewende für ungenügend. 

Die BAK setzt mit dem Gegenvorschlag eine Anordnung des Grossen Rats um. Dieser beauftragte die Kommission im März damit, den von der Regierung bereits abgeschwächten Vorschlag erneut zu überarbeiten. Der Grosse Rat beschliesst in der anstehenden Herbstsession über die Initiative und den Gegenvorschlag.

Die Grünen hatten die Solarinitiative Ende 2021 mit 18'379 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt eine Solaranlage für alle Neubauten und auch für bestehende Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.

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