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Solarstrom: BKW zahlt neu Mindestpreis

Der Energiekonzern BKW führt rückwirkend auf Anfang April 2025 eine garantierte Mindestvergütung für selbst produzierten, erneuerbaren Strom ein. Falls die Energiepreise am Markt unter diese Schwelle fallen, erhalten die Produzenten den garantierten Betrag.  Damit setzt der Energiekonzern die neue Bundesregelung, die 2026 in Kraft tritt, vorzeitig um.

Mit der garantierten Mindestvergütung sollen die Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom vor den Preisschwankungen am Strommarkt geschützt werden. Sie wird in jenen Quartalen ausbezahlt, in denen der Marktpreis unter der Schwelle der Mindestvergütung liegt.

6 Rappen

Für eine kleine Photovoltaikanlage von bis zu 30 kWh, wie sie typischerweise etwa auf Einfamilienhäusern zu finden ist, zahlt die BKW ab dem zweiten Quartal 2025 mindestens sechs Rappen pro Kilowattstunde, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Grössere Anlagen mit einer Leistung über 150 Kilowatt sind laut BKW in der Regel bereits ohne garantierte Mindestvergütung wettbewerbsfähig. Sie fallen demnach nicht unter die Mindestvergütung.

Für Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 Kilowatt werden zwischen 6 und 1,2 Rappen ausbezahlt. Für Anlagen dieser Klasse ohne Eigenverbrauch liegt die Vergütung bei 6,2 Rappen. Für Wasserkraftanlagen unter 150 Kilowatt gibt es 12 Rappen.

Wie die «Berner Zeitung» schreibt, entrichtet die BKW einen Zuschlag für den Herkunftsnachweis (HKN) für grünen Solarstrom von 3,5 Rappen. Den HKN-Zuschlag erhalten Solaranlagenbesitzer, sofern sie ihn beantragen. Solaranlagenbesitzer erhalten so einen Mindesttarif von total 9,5 Rappen pro kWh von der BKW. Die Höhe des Zuschlags bestimmt die BKW. Sie wollen diesen nicht senken, sagte das Unternehmen zur Zeitung. 

Absicherung gegen unten

«Die garantierte Mindestvergütung trägt dazu bei, die Erträge von Photovoltaikanlagen planbarer zu machen und damit die Amortisation der Investition in erneuerbare Energien zu gewährleisten, zitiert das Unternehmen Corinne Montandon, Leiterin BKW Power Grid, in der Mitteilung.

Die BKW bleibt ihrem Vergütungsmodell treu, wonach sie für die Rückliefervergütung den durchschnittlichen Marktpreis des vergangenen Quartals bezahlt. In Marktphasen mit höheren Energiepreisen profitierten die Produzierenden weiterhin in vollem Umfang. 2024 wäre die garantierte Mindestvergütung für Anlagen unter 30 Kilowatt sowohl im zweiten wie im dritten Quartal des Jahres zum Zug gekommen, wie das Unternehmen weiter schreibt.

Kritik an BKW

In der Vergangenheit musste die BKW auch Kritik einstecken wegen ihrer Vergütungen. Namentlich das Auf und Ab der Tarife stiess dem Branchenverband Swissolar sauer auf, wie die Berner Tamedia-Zeitungen im Juli 2024 berichteten. Die BKW wies die Kritik seinerzeit zurück.

2017 zückte das Berner Kantonsparlament die gelbe Karte, nachdem die BKW die Vergütungen für Solarstrom aus Kleinanlagen gesenkt hatte. Es überwies zwei Vorstösse zum Thema – vor allem, um ein politisches Protest-Signal zu setzen.

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