Etwas mehr als zwei Meter trennen den Auslauf der Kühe von Bauer M. von der Strasse, wo künftig zwei 16-Kilovolt-Leitungen verlaufen sollen. Diese Leitungen sind Teil eines Windparkprojekts der BKW. Der Bauer, der in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens anonym auftreten wollte, äussert grosse Bedenken gegenüber dem Projekt.
Er fürchtet sogenannte Kriechströme, unkontrollierbare Elektrizität, die auf seinen Kuhstall übergreifen könnte. Neben dieser Sorge nennt er weitere Auswirkungen, die er im Zusammenhang mit Windrädern sieht: Lärm, Eiswurf, tote Tiere und Insekten sowie eine Entwertung seiner Liegenschaft mitsamt Ferienwohnung.
Die Gegner
Das Windparkprojekt «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» wurde vor 16 Jahren gestartet. Ende 2023 hat das Bundesgericht schliesslich die Beschwerden gegen das Projekt abgewiesen und die Baubewilligung bestätigt.
Das Bundesgerichtsurteil
Das Bundesgericht hat in einem Urteil Ende November 2023 zwei Beschwerden gegen das Vorhaben weitgehend abgewiesen. Die Einwände betrafen unter anderem den Lärm- und Landschaftsschutz, die nächtlichen Lichtmarkierungen für die Luftfahrt sowie den Schutz von Fledermäusen. Die Entdeckung einer Kolonie von Fledermäusen in der Umgebung eines der geplanten Windräder hatte jedoch keinen Einfluss auf das Projekt. Das Bundesgericht ist auch auf ein Gesuch um Revision seines Urteils nicht eingetreten und so hiess es im vergangen Dezember «Fledermäuse sind kein Hindernis für Windpark».
Der «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» sieht die Errichtung von sieben Windkraftanlagen vor, davon fünf im Gebiet «Prés de la Montagne» und zwei im Gebiet «Montbautier». Die geplante Gesamtjahresleistung des Projekts beträgt 27 bis 31 Gigawattstunden (GWh), was ausreicht, um nach Angaben der BKW rund 7'500 Haushalte mit Strom zu versorgen.
Drei Landeigentümer, darunter Bauer M., verweigern der BKW nun aber das Wegrecht für unterirdische Leitungen. Der Stromkonzern hat daraufhin ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Bauer M. und die zwei weitere Landbesitzer haben laut SRF vor ein paar Wochen einen eingeschriebenen Brief von der BKW erhalten.
Im Brief steht, dass sie ihr Land behalten könnten, aber die Weg- und Durchleitungsrechte für den Windpark müssten sie der BKW und der Gemeinde Tramelan abtreten. Die Gegner hätten die Mitsprachemöglichkeiten nicht genutzt. Daher jetzt der Rechtsweg, begründet die BKW dieses Vorgehen.
Die Befürworter
Die Gemeinde Tramelan dagegen steht hinter dem Projekt. Einer der betroffenen Landbesitzer, Landwirt Peter Scheidegger, unterstützt den Bau ebenfalls. Auf seinem Land wird eines der geplanten Windräder stehen. Dass er damit Geld verdient, bezeichnet er in der «Rundschau» als «schönen Nebeneffekt».
Dennoch gesteht er, dass es im Dorf Spannungen gibt: «Der eine oder andere grüsst nicht mehr so motiviert.» Das Geld ist für Scheidegger nicht der ausschlaggebende Punkt: «Ich stehe hinter dem Projekt. Ich finde es wichtig, dass wir grünen Strom produzieren.»
Politische Unterstützung
Die Windkraft ist auch national ein Politikum. So findet Bauer M. Unterstützung bei Thomas Knutti, SVP-Nationalrat. Dieser hat in der Herbstsession eine Motion gegen Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit Windkraftprojekten eingereicht. Der Bundesrat soll sicherzustellen, dass Stromkonzerne keine Enteignungsverfahren zur Realisierung von Windparkanlagen einleiten können.
Knutti kritisiert im Gespräch mit der «Rundschau», dass die Windkraft nur 1 % der Schweizer Stromversorgung ausmache und plädiert stattdessen für den Ausbau von Atomkraftwerken. Auch Martin Kohli von der bernjurassischen Landwirtschaftskammer unterstützt die betroffenen Bauern und bezeichnet das Mittel der Enteignung als heikel.
Problematisch für Bauer M. ist auch, dass er von seinem Einspruchsrecht gegen die Baubewilligung keinen Gebrauch gemacht hat. Thomas Knutti zeigt dafür Verständnis. Er macht ausserdem auf das Problem des Kriechstroms aufmerksam und sagt: «Ich war bei einem der Gespräche zwischen BKW und den betroffenen Bauern dabei.» Man hätte wenig Verständnis für solche Probleme gezeigt.
BKW: «Gräbli auf, Kabel rein, Gräbli wieder zu»
Bauer M. empfindet das Enteignungsverfahren als «Hammermethode». Seine Forderungen seien von der BKW ignoriert worden. Dennoch hofft er auf eine Einigung, wie er in der «Rundschau» sagt: «Eine kleine Geste müsste die BKW nur machen: 20 Meter weiter runter müsste die Leitung. Dann hach ich meine Ruhe.»
Die BKW verteidigt ihr Vorgehen gegenüber SRF. Konzernchef Robert Itschner betont, dass die Baubewilligung fix sei und die Turbinen bereits bestellt wurden. Er bedauert, dass keine Einigung erzielt werden konnte, lässt jedoch noch etwas Raum für weitere Verhandlungen: «Wenn es um eine Verschiebung um ein paar Meter geht, kann man das immer noch diskutieren und wir werden sicher eine Lösung finden.»
Laut Itschner sei das Enteignungsverfahren aber ein notwendiges Mittel, um wichtige Infrastrukturprojekte «endlich zum Durchbruch» zu bringen. «Gräbli auf, Kabel rein, Gräbli wieder zu», das sei ein in minimaler Eingriff, so Itschner.
werden uns so viiiele Steine und in den weg gelegt
von den Vorschriften wollen wir gar nicht reden.
Landwirtschaftszone !! Für jeden scheiss muss man auf die Knie gehen bis man eine Bewilligung erhält.
Auch da gäbe es andere Ansätze.
Und bis dann eine Bewillgung in ausicht ist,
ist schon wieder eine Generation dahin.
Macht es ihnen auch nicht einfacher als sie es uns machen.
Es brauch halt immer Anwälte !!! Leider
Einfach nicht erschrecken, wenn man einen unterschriftsreifen Vertrag unter die Nase geknallt bekommt - die Projekte und die Entschädigungen sind nicht eine 'gottgewollte' Ordnung, sondern von mehr oder weniger schlauen Leuten gemacht worden. Und diese sehen halt nicht immer, was für Probleme sie anderen damit machen und brauchen ein paar gute (bessere) Ideen! ;-)
Und wenn es um Entschädigungen für Durchleitungsrechte geht, muss klar festgelegt werden, was da alles durchgeleitet werden darf (Strom, Daten...). Denn wenn ein Netz verkauft wird, schlägt man sich plötzlich mit einem chinesischen, amerikanischen oder anderen Besitzer und vor allem seinen Anwälten herum!
Entschädigungszahlungen nur für maximal 25 Jahre (1 Generation) vereinbaren!