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Wolf-Initiative: Gegenvorschlag wird geprüft

Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates will prüfen, ob sie der Grossraubtier-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Die Initianten wollen mit einem Verfassungsartikel dem Kanton mehr Autonomie geben, um den Grossraubtierbestand zu regulieren.

sda/blu |

Im Visier haben die Initianten vornehmlich den Wolf. Die «unkontrollierte Zunahme» von Grossraubtieren bedrohe viele Nutztierhalter existenziell, argumentiert das Initiativkomitee.

Druck auf Regierung ausüben

Die Initiative hat praktisch denselben Wortlaut wie die Begehren, die in den Kantonen Uri und Wallis angenommen wurden. In der Berner Kantonsverfassung soll demnach festgeschrieben werden, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt und sich um die Bestandesregulierung kümmert.

Zudem soll die Förderung des Grossraubtier-Bestandes ausdrücklich verboten werden. Zu den Grossraubtieren zählen neben dem Wolf, auch der Luchs, der Bär und der Goldschakal. Lanciert wurde die Initiative Anfang Oktober 2022   von der bernischen «Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren». Nationalrat Thomas Knutti (SVP) ist deren Präsident.

Die Berner Initiative soll Druck auf die Berner Regierung ausüben. Ohne Verfassungsartikel könne der Regierungsrat selber entscheiden, wie er das Jagdgesetz des Bundes umsetzen wolle, teilte die Vereinigung im Januar 2023 mit. Die Initiative wurde im April 2023 mit über 20'000 Unterschriften eingereicht. Nötig sind 15'000.

Regierung lehnt Initiative ab

Der bernische Regierungsrat beantragte dem Kantonsparlament die Ablehnung der Initiative. Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rate (Fiko) hat die Verfassungsinitiative vorberaten. Sie hat dazu eine Delegation des Initiativkomitees und eine Vertretung aus dem Kanton Wallis angehört. Die Walliser Stimmbevölkerung nahm eine gleichlautende Initiative im Jahr 2021 an. Die Kommission hat von den Ausführungen des Regierungsrats Kenntnis genommen, wonach das Bundesrecht den Kantonen kaum Handlungsspielraum offenlässt.

In der Vorberatung gingen die Meinungen in der Finanzkommission auseinander, wie aus einer Kommissionsmitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Mehrere Mitglieder äusserten Zweifel, ob es sinnvoll sei, das Anliegen – sofern es vom Volk denn unterstützt würde – auf Verfassungsstufe zu regeln. Eine knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, einen Gegenvorschlag zu prüfen, mit dem Ziel die Regelung auf Stufe Gesetz zu verankern.

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