Wie die Zeitung «Der Bund» berichtet, hat der Wolf seit dem 15. April 14 Lämmer und Auen gerissen. Die Serie der Risse verteilt sich über die gesamte Region. Die ersten Tiere, drei Lämmer, wurden am 15. April in der Nähe von Sangernboden getötet.
In der gesamten Region
Am 19. April wurden bei Rüschegg zwei Lämmer gerissen. Am 20. April hat der Wolf bei Riffenmatt eine Aue und zwei Lämmer angegriffen und getötet. Am 21. April wanderte der Wolf nach Norden und tötete bei Oberbalm zwei Lämmer. Vier Tage später griff das Raubtier nur wenige hundert Meter entfernt zwei Schafe an. Die Nutztiere starben.
Anschliessend wanderte der Wolf wieder einige Kilometer nach Süden. Am 26. April wurden bei Rüeggisberg ein Lamm getötet, eines wurde verschleppt. Die Rissserie setze sich fort am 29. April einige Kilometer westlich fort. Bei Rüschegg wurde ein Schaf getötet.
Nur drei Schafe geschützt
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern sagt gegenüber der Zeitung, dass es sich um einen Einzelwolf handeln dürfte. Die könne jedoch erst nach der Auswertung der DNA-Proben gesagt werden. Die Resultate werden in ein paar Wochen erwartet. Ein Abschuss kommt für den Kanton nicht in Frage.
Dies deshalb, weil nur die drei Schafe in Rüschegg geschützt waren. Ein Abschuss sei möglich, wenn der Wolf sechs Kleinwiederkäuer in geschützter Situation gerissen habe.
Bauerverband: Schutz wichtig
Der Berner Bauernverband weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Tiere zu schützen. «Durch den Wolf gerissene Nutztiere werden in der Tal- und Hügelzone sowie in den Bergzonen I und II leider nur noch entschädigt, wenn die Tiere laut Kanton als genügend geschützt gelten», schreibt der Verband.
Ebenfalls gelten nur gerissene Nutztiere zum Abschusskontingent eines Wolfes, die genügend geschützt waren oder in nicht schützbaren Gebieten gerissen wurden.
Über den Schutzstatus entscheidet der Kanton. Grundsätzlich gilt gemäss Verband aber Folgendes für den Grundschutz von Schafen und Ziegen:
- Zaunhöhe mindestens 90 cm
- Mindestens 4 Litzen
- Mindestens 3000 Volt
Seppl hat vollkommen recht!