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Wolf reisst 14 Schafe – kein Abschuss

In der Region Gantrisch im Kanton Bern hat ein Wolf 14 Schafe getötet. Ein Abschussbewilligung erteilt der Kanton aber nicht.

Wie die Zeitung «Der Bund» berichtet, hat der Wolf seit dem 15. April 14 Lämmer und Auen gerissen. Die Serie der Risse verteilt sich über die gesamte Region. Die ersten Tiere, drei Lämmer, wurden am 15. April in der Nähe von Sangernboden getötet.

In der gesamten Region

Am 19. April wurden bei Rüschegg zwei Lämmer gerissen. Am 20. April hat der Wolf bei Riffenmatt eine Aue und zwei Lämmer angegriffen und getötet. Am 21. April wanderte der Wolf nach Norden und tötete bei Oberbalm zwei Lämmer. Vier Tage später griff das Raubtier nur wenige hundert Meter entfernt zwei Schafe an. Die Nutztiere starben.

Anschliessend wanderte der Wolf wieder einige Kilometer nach Süden. Am 26. April wurden bei Rüeggisberg ein Lamm getötet, eines wurde verschleppt. Die Rissserie setze sich fort am 29. April einige Kilometer westlich fort. Bei Rüschegg wurde ein Schaf getötet.

Nur drei Schafe geschützt

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern sagt gegenüber der Zeitung, dass es sich um einen Einzelwolf handeln dürfte. Die könne jedoch erst nach der Auswertung der DNA-Proben gesagt werden. Die Resultate werden in ein paar Wochen erwartet. Ein Abschuss kommt für den Kanton nicht in Frage.

Dies deshalb, weil nur die drei Schafe in Rüschegg geschützt waren. Ein Abschuss sei möglich, wenn der Wolf sechs Kleinwiederkäuer in geschützter Situation gerissen habe.

Bauerverband: Schutz wichtig

Der Berner Bauernverband weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Tiere zu schützen. «Durch den Wolf gerissene Nutztiere werden in der Tal- und Hügelzone sowie in den Bergzonen I und II leider nur noch entschädigt, wenn die Tiere laut Kanton als genügend geschützt gelten», schreibt der Verband.

Ebenfalls gelten nur gerissene Nutztiere zum Abschusskontingent eines Wolfes, die genügend geschützt waren oder in nicht schützbaren Gebieten gerissen wurden.

Über den Schutzstatus entscheidet der Kanton. Grundsätzlich gilt gemäss Verband aber Folgendes für den Grundschutz von Schafen und Ziegen:

  • Zaunhöhe mindestens 90 cm
  • Mindestens 4 Litzen
  • Mindestens 3000 Volt

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • P. Wittwer | 01.05.2024
    Wenn wird endlich kapiert; dass herumstreunende Einzelwölfe sofort abzuschiessen sind! ohne wenn und aber! ungeachtet über Centimeter, Litzen und Volt!

    Seppl hat vollkommen recht!
  • Seppl | 30.04.2024
    Dieses unsägliche Theater wann es als geschützt gilt oder nicht ist unsäglich und eine Frechheit gegenüber uns Tierhaltern. Es nützt ja auch nicht wenn es nach Gesetz geschützt ist. Der Wolf versteht nur eine Sprache, nämlich jene mit Blei!!
  • Urs Wälchli | 30.04.2024
    Dann sollen sie den Wolf wenigstens auf die Kantonsverwaltung nehmen oder ihm sagen das er sich nur noch auf Parzellen welche dem Kanton gehören bewegen darf!
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