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Freispruch trotz Benutzung von Rodenator-Mäusevernichtungsgerät

ssi |

 

Im Kanton Aargau kommt es zu einer weiteren Episode in der Rodenator-Geschichte: Jedoch diesmal gab es einen Freispruch.

 

Obwohl sie für die Einwohner des gleichen Kantons zuständig sind, kommen zwei Bezirksgerichte bei nahezu identischen Fällen zu unterschiedlichen Urteilen: Während Gerichtspräsident Beat Ackle in Laufenburg den Landwirt Georg Oeschger aus Gansingen der «mehrfachen versuchten Tierquälerei» beschuldigt, eine Geldstrafe ausspricht und einen Eintrag im Strafregister anstrebt, sprach seine Lenzburger Amtskollegin, Gerichtspräsidentin Eva Lüscher, diese Woche zwei Angeklagte frei. Wie Oeschger hatten die beiden Freigesprochenen, ein Angestellter und sein Arbeitgeber, welcher ihm den Auftrag dazu gegeben hatte, einen Rodenator benutzt, um Wühlmäuse auf dem Land des Auftraggebers zu bekämpfen.

 

Unklare Situation

 

Die Begründung für den Freispruch in Lenzburg: Weil sie nicht gewusst hätten, dass die Benutzung des Rodenator-Gerätes illegal sei, könnten sie nicht verurteilt werden. Die beiden unterschiedlichen Gerichtsurteile sind unter anderem die Folge einer unklaren Situation: Das Gerät selber ist in der Schweiz vorhanden, seine Benutzung seit einiger Zeit laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verboten, was allerdings nicht explizit schriftlich festgehalten ist. Zum Teil wird es sogar von Verbänden zur Schädlingsbekämpfung empfohlen, darunter auch für Biobauern. Bio Suisse zum Beispiel, aufgeschreckt durch das Urteil gegen Georg Oeschger, wird Ende August an einer Sitzung über das weitere Vorgehen diskutieren.

 

Gute Ausgangslage

 

Der Aargauer Bauernverband, welcher hinter dem verurteilten Georg Oeschger steht und seine Berufung mit einem Anwalt unterstützt, begrüsst den Freispruch in Lenzburg. «Dieses Urteil hätte auch im ersten Fall gefällt werden müssen», sagt Fredi Siegrist, stellvertretender Geschäftsführer. «Es bietet für uns nun eine gute Ausgangslage für die Berufung.» Betreffend Schädlingsbekämpfung müsse anschliessend der Schweizerische Bauernverband die Regeln aufstellen, beziehungsweise das BLV. Es könne nicht sein, dass darüber in den Kantonen oder gar auf Bezirksebene entschieden werden müsse.

 

Die beiden Prozesse wurden von den Landwirten im Kanton Aargau genau verfolgt, vor allem von solchen, die bis anhin den Rodenator ohne böse Hintergedanken benutzt hatten.

 

Einer davon, der seinen Namen nicht genannt haben möchte, erklärt: «Seit ich weiss, dass der Rodenator nicht eingesetzt werden darf, verwende ich ihn nicht mehr. In unserer Obstplantage haben wir damit Mäuse vernichtet. Er ist kein Wundermittel, aber weil bei den Explosionen die Mäusegänge zerstört werden, dauert es ein bisschen länger, bis sich Mäuse wieder ansiedeln, als wenn wir herkömmliche Fallen benutzen.»

Kommentare (3)

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  • Roland Burtschi | 15.08.2021
    Der Mensch ist der grösste Schädling auf der Welt...

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