Die kleinste Primatenart ist der Berthe-Mausmarki, am grössten sind die bis zu 275 kg schweren Gorillas. – zvg
Im Kanton Basel-Stadt steht am 13. Februar der Entscheid an, ob nichtmenschlichen Primaten verfassungsmässige Grundrechte gewährt werden sollen. Unter dem Strich geht es um eine rein ethische Frage, denn faktisch bliebe ein Ja zur Vorlage für den Kanton folgenlos.
Die Initiative war 2017 von der Vereinigung Sentience Politics eingereicht worden. Sie verlangt, dass nichtmenschlichen Primaten wie ihren menschlichen Verwandten in der Basler Kantonsverfassung das Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit gewährt werden soll.
Das Begehren musste einen grossen Umweg nehmen, bis es jetzt zu Abstimmung kommen kann. Der Basler Grosse Rat hatte die Initiative auf Antrag der Regierung 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Dies mit der Begründung, dass sie gegen höherstehendes Recht, namentlich die Bundesverfassung, verstosse. Das Basler Appellations- und schliesslich auch das Bundesgericht korrigierten in der Folge diesen Beschluss.
So wird nun Basel-Stadt als erster Kanton in der Schweiz über verfassungsmässige Grundrechte für Affen abstimmen. Das Thema sorgte im Vorfeld auf unterschiedlichen Ebenen für höchst kontroverse Diskussionen.
SP und Grüne für die Initiative
Während sich im Grossen Rat noch eine deutliche Mehrheit von 55 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen bis weit hinein ins linke Lager für eine Nein-Parole aussprach, sieht es nun bei der Parteiparolen anders aus. So befürworten die SP, die Grünen und die Linkspartei BastA! die Initiative deutlich. Auf der anderen Seite stehen die bürgerlichen Parteien, sekundiert von den Wirtschaftsverbänden, den Pharmakonzernen und vom Zoo Basel.
Diese bezeichnen die Initiative als «Mogelpackung». Sie verspreche etwas, was sie nicht einhalten könne. Weil der Kanton und die Universität keine Primaten halten, hätte die Gewährung von Grundrechten allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung des vom Kanton unterstützten Zoos. Die Pharmaindustrie hält keine Affen.
Rechtlich fragwürdig
Des Weiteren wird die Initiative von der Gegnerschaft als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier und auch zwischen Primaten und anderen Tieren werde eine rote Linie überschritten. Weil die Primaten die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht selber einklagen könnten, sei ihnen mit einem griffigen Tierschutz besser gedient.
Ethische Grundsätze
Das Argumentarium auf der Befürworterseite konzentriert sich vornehmlich auf ethische Grundsätze. Primaten seien wie Menschen empfindungsfähige Wesen, die ein Leben ohne Leid führen können sollten, heisst es. Sie verbinden eine Annahme der Initiative mit der Erwartung, dass der Kanton eine Ombudsperson einsetzen werde, welche die Rechte der Primaten vertreten solle.
2 Responses
Es wäre viel wichtiger die Menschenrechte überall auf dieser Welt einzuhalten. Viel wichtiger als den Affen auf die Augenhöhe des Menschen zu stellen. Aber die Basel-Städter qualifizieren sich damit selbst.
Hat der Realist schon mal einen Affen „Nein ich will das nicht… bitte zerstört nicht meinen Lebensraum“ rufen hören. Wer sind wir Menschen dass wir uns über andere Lebewesen stellen… Sind Sie als der Realist etwas besseres???