Für die Revision des Energiegesetzes sprachen sich 45’308 Stimmberechtigte aus, dagegen gingen 38’123 Stimmen ein. Das entspricht gemäss Landeskanzlei einem Ja-Stimmenanteil von 54,31 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 45,02 Prozent.
Heizwärmebedarf senken
Angenommen wurde das Gesetz in den stadtnahen Unterbaselbieter Gemeinden sowie in den grösseren Oberbaselbieter Zentrumsgemeinden Liestal und Sissach. In den ländlichen Gemeinden überwogen die Nein-Stimmen.
Ziel der Vorlage ist eine weitgehende Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien. So soll etwa der Heizwärmebedarf bei bestehenden Bauten bis 2050 auf durchschnittlich 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden. Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen, sind nun verpflichtet, eine Energieplanung für ihr Gebiet zu erstellen.
Widerstand von bürgerlicher Seite
Die Regierung und die Mehrheit des Landrats hatte das Gesetz unterstützt. Widerstand kam von der SVP, Teilen der FDP sowie von der Wirtschaftskammer und dem Hauseigentümerverband. Sie befürchteten mehr Auflagen und damit verbundene Ausgaben für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Weil in der Abstimmung im Landrat das Vierfünftel-Mehr verpasst wurde, musste die Vorlage zur Volksabstimmung gebracht werden.
Stein des Anstosses war im Abstimmungskampf auch das ebenfalls vom Landrat verabschiedete Dekret zum Energiegesetz. Dieses sieht eine Umstellung von alten Heizwärmeerzeugern auf Beheizung mit erneuerbarer Energie ab 2026 vor. Das Dekret wäre auch bei einem Nein zur Vorlage in Kraft getreten.