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Bauernpolitiker kritisieren Abgabe von Kulturland

Um empfindliche Biotope vor dem Einfluss angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen zu schützen, müssen Pufferzonen ausgewiesen werden. Grossräte aus dem landwirtschaftlichen Umfeld kritisieren diesbezüglich das Vorgehen des Kantons Aargau.

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Das kantonale Mehrjahresprogramm «Natur 2030» ist ein Eckpfeiler des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzes. Kernstück des Programms bildet die Realisierung und Optimierung einer funktionierenden ökologischen Infrastruktur zur langfristigen Sicherung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen.

Im Kanton Aargau seien erst ein Drittel dieser Pufferzonen geschaffen worden, heisst es in einem Bericht der «Aargauer Zeitung». In einer Interpellation konfrontierten Grossräte und eine Grossrätin den Regierungsrat mit einigen kritischen Fragen zur Schaffung weiterer solcher Pufferzone.

Bauernpolitiker befürchten Ertragseinbussen von 60%

Die Interpellanten aus dem landwirtschaftlichen Umfeld kritisieren  das kantonale Vorgehen, was die Ausweisung von Pufferzonen anbelangt. Insbesondere störten sie sich daran, wie betroffene Bauernfamilien zur Festlegung solcher Pufferzonen überzeugt werden.

Konkret heisst es in der Interpellation : «Aktuell versuchen kantonale Mitarbeitende betroffene Bauernfamilien mit verschiedenen Mitteln von der Umsetzung dieser Pufferzonen zu überzeugen, um nicht zu sagen, zu zwingen. Das Problem dabei ist, dass die Pufferzonen derart breit sein sollen, dass unzählige Hektaren wertvolles Kulturland nur noch extensiv bewirtschaftet werden könnten, was zu Ertragseinbussen von mindestens 60 % führt.»

«Praxisfremd und veraltet»

Der aus dem Jahr 1997 stammende Pufferzonenschlüssel des Bundesamts für Umwelt ist «derart praxisfremd und veraltet, dass wohl kaum jemand freiwillig solche Pufferzonen ausscheidet», steht in der Interpellation weiter.

Eingereicht haben die von 16 Grossräten unterzeichnete Interpellation folgende Bauervertreter: Ralf Bucher (Mitte), Geschäftsführer des Bauernverbandes Aargau, Colette Basler (SP) aus Zeihen, Vizepräsidentin des BVA, Christoph Hagenbuch (SVP) aus Oberlunkhofen, Präsident des BVA, Thomas Baumann (Grüne), Landwirt aus Suhr, und Beat Käser (FDP) Landwirt aus Stein.

Folgend ein Auszug der Antworten des Regierungsrats zu den Fragen der Interpellation der Bauernvertreter

Frage 1: Wie viele Hektaren Kulturland wären betroffen, wenn die Pufferzonen gemäss Pufferzonenschlüssel des Bundes von 1997 umgesetzt werden müssten?

Regierungsrat: Gemäss den aktuell vorliegenden Daten liegt der Bedarf im Kanton Aargau bei 59,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Davon werden bereits heute 23,2 ha als Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirtschaftet. Der Bedarf an Nährstoffpufferzonen bei Trockenwiesen- und Weiden (TWW) wird zurzeit erhoben.

Es ist dem Regierungsrat wichtig festzuhalten, dass nicht allein die Umsetzung von Naturschutzvorgaben zu – wie von den Interpellanten moniert – Ertragseinbussen führen.

Frage 2: Wie will der Regierungsrat konkret die Bauernfamilien motivieren, Pufferzonen entlang von Naturschutzgebieten auszuscheiden oder will er sie gar dazu zwingen?

Es besteht eine bundesrechtliche Pflicht zur Ausscheidung von ökologisch ausreichenden Pufferzonen gegenüber Biotopen (Anm.: der Regierungsrat führt dann zahlreiche Verordnungen auf, die diese Ausscheidung rechtfertigen)

Mit dem Programm «Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola)» verfügt der Kanton Aargau über ein Programm mit Bewirtschaftungsvereinbarungen, das schweizweit viel Beachtung findet und prädestiniert ist, Bauernfamilien in die Umsetzung der Pufferzonen einzubinden und finanziell zu entschädigen. Mit dem Programm « Labiola » stellt der Kanton die notwendigen Beratungen der Betriebe sicher und finanziert diese auch. 

Ob den besonders stark betroffenen Betrieben darüber hinaus ergänzende, zeitlich begrenzte, Naturschutzbeiträge zu Abgeltung von Ertragseinbussen und Einschränkungen in der Fruchtfolge angeboten werden können, beziehungsweise ob solche Abgeltungen notwendig sind, wird aktuell geprüft. Dadurch sollen neben der Erreichung der ökologischen Ziele und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die betrieblichen Voraussetzungen und Betroffenheit berücksichtigt werden.

Frage 3: Erachtet der Regierungsrat es auch als Schwierigkeit, dass die Pufferzonen derart gross ausfallen sollen?

Es ist dem Regierungsrat weiter bewusst, dass die Umsetzung der Pufferzonen zu Anpassungen in der Bewirtschaftung der Flächen führen und dies Auswirkungen auf die Betriebsstruktur der Betriebe haben kann. Mit einer adäquaten Umsetzung der Vernetzungsmassnahme «Nährstoffpufferzonen», einer fairen Abgeltung der Leistungen sowie einer gesamtbetrieblichen Beratung stark betroffener Betriebe, sollen die Herausforderungen überwunden werden können. Die Grösse ist nicht das Ziel, sondern immer das Resultat einer naturschutzfachlichen Beurteilung zur Erfüllung der Vorgaben nach NHG (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz). 

Frage 4: Erachtet es der Regierungsrat auch als Gefahr, dass die Bauernfamilien dann ihre Biodiversitätsförderflächen fast nur noch entlang der Pufferzonen ausscheiden und damit die bisherige Vernetzungsfunktion der BFF-Flächen gefährdet ist?

Die Vernetzung der Landschaft ist wichtig und die BFF tragen einen wertvollen Beitrag dazu. Diese gilt es möglichst zu erhalten und zu fördern. Demgegenüber wird mit der Umsetzung der Pufferzonen der Schutz der Kerngebiete der ökologischen Infrastruktur gestärkt. Nur intakte Kerngebiete bieten das Potenzial an genügend grossen Populationen, welche sich über die Vernetzungsflächen auch austauschen können.

Es ist nur ein untergeordneter Teil der Betriebe von der Umsetzung der Nährstoffpufferzonen betroffen. Der Median an zusätzlichen BFF aufgrund der Pufferzonen bei Moorbiotopen, beläuft sich bei den betroffenen Betrieben auf ca. 0,2 ha. Eine grossflächige Verlagerung der BFF wird daher nicht befürchtet. Bei den insgesamt vier Betrieben im Kanton, wo der Pufferzonenbedarf über 1 ha beträgt, ist die Verlagerung der BFF eher wahrscheinlicher. Eine Verlagerung einzelner BFF gefährdet die Vernetzungsleistung der Gesamtlandschaft jedoch nicht.

Frage 5: Stellt der Regierungsrat auch fest, dass dieser Pufferzonenschlüssel nicht praxistauglich ist und viel zu viel Pufferzonen ausgeschieden werden müssten?

Nein, diese Ansicht teilt der Regierungsrat nicht. Er hat dies auch in der (20.81) Botschaft «Proramm Natur 2030 – Für einen vielfältigen und vernetzten Lebensraum Aargau; Handlungsfelder bis 2030; Ziele und Massnahmen der 1. Etappe 2021–2025; Verpflichtungskredit» klar unterstrichen und im Handlungsfeld I «Kernlebensräume schützen, aufwerten und ergänzen» dargelegt. Das Parlament hat der entsprechenden Botschaft (GRB Nr. 2020-1902) mit 91 gegen 38 Stimmen zugestimmt.

Frage 6: Ist der Regierungsrat bereit, den Pufferzonenschlüssel von 1997 pragmatisch anzuwenden und beispielsweise nachvollziehbare Pufferzonen von maximal 6 m zu definieren, analog zu anderen Schutzzonen?

Mit einer maximalen Breite von 6 m werden die fachlichen Anforderungen an Nährstoffpufferzonen nicht zwingend erfüllt und somit die gesetzlichen Bestimmungen der ökologisch ausreichenden Pufferzone in der Regel nicht eingehalten.

Die korrekte Anwendung des Schlüssels des Bundes ist derzeit die einzig fachlich, gerichtlich und politisch anerkannte Methode zur Bemessung der Nährstoffpufferzonen und stellt somit eine nachvollziehbare und transparente Herleitung der Pufferzonen sicher

Frage 7: Erachtet es der Regierungsrat auch als sinnvoll, diese Pufferzonen im Rahmen einer Gesamtstrategie Biodiversität pragmatisch und nachvollziehbar umzusetzen?

Die gesetzlichen Bestimmungen bedingen die Umsetzung ökologisch ausreichender Pufferzonen unabhängig anderer Strategien.

Die Werterhaltung und Förderung bestehender Schutzgebiete bildet dabei immer das Rückgrat der Biodiversität und ist dadurch immer der essenzielle Baustein jeder Strategie zur Förderung der Biodiversität. Die Umsetzung der Pufferzonen und der damit verbundenen Sicherung der wichtigsten Schutzgebiete ist somit zwangsläufig ein Bestandteil der Gesamtstrategie Biodiversität.

Der Kanton Aargau verfügt mit «Labiola» über ein Instrument, welches die pragmatische Umsetzung der Pufferzonen erleichtert.

Kommentare (1)

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  • j.achermann | 19.08.2024
    Die bauern müssen ausbaden was durch die Zuwanderung Zubetoniert wird. Wo sollen Insekten Leben ???? Keine misthaufen Keine jauche alles mus sofort inden Boden. Wo sollen insekten leben???
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