Seit vergangenem Jahr grassiert die Blauzungenkrankheit in der Schweiz. Auch der Kanton Aargau ist von der Krankheit betroffen.
140’000 Franken Entschädigung
Seit vergangenem September sind rund 300 Tierhaltungen von der Blauzungenkrankheit betroffen. Mehr als die Hälfte davon sind gemäss Angaben des Kantons Rindviehhaltungen. Es folgen Schaf- und Ziegenhaltungen. Tierverluste werden vom Kanton entschädigt.
Entschädigungsverfahren
Sobald der Veterinärdienst die eingegangenen Gesuche geprüft hat, ermitteln in einem nächsten Schritt Schätzungsexpertinnen und -experten des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg den Wert des Tiers. Sie berücksichtigen dabei Alter, Nutzungsart, Trächtigkeit, Milchleistung und Abstammung des Tiers sowie weitere Faktoren. Basierend darauf und den Richt- und Maximalwerten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird der Veterinärdienst aus der «Rücklage Tiergesundheit» (kantonaler Tierseuchenfonds) die Entschädigungen ausrichten.
Seit Dezember 2024 hat der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz insgesamt 232 Entschädigungsgesuche für Blauzungen-Tierverluste erhalten. Betroffen sind zu rund zwei Dritteln Schafe und einem Drittel Rinder, teilt der Kanton mit. Die Gesamthöhe der Entschädigungen für die bis Ende Februar eingereichten Tierverluste schätzt die Regierung auf 140'000 Franken. Davon entfallen rund 35'000 Franken auf Schafe und 105'000 Franken auf Rindvieh.
Verdachtsfälle melden
Die Anzahl Fälle dürfte in den nächsten Wochen deutlich steigen. «Mit den steigenden Temperaturen im Frühling werden die krankheitsübertragenden Mücken wieder aktiver», heisst es in der Mitteilung. Der Kanton empfiehlt den Landwirtinnen und Landwirte dringend, ihre Tiere zu impfen. «Die Impfung ist die effizienteste Massnahme, die die Tiere vor einer schweren Erkrankung schützt», hält er fest.
Anzahl Fälle in der Schweiz
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Bei verdächtigen Symptomen wie Fieber, Atembeschwerden, blau verfärbte Zunge, Entzündungen der Schleimhäute oder Fehlgeburten sind Tierhalterinnen und Tierhalter angewiesen, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kontaktieren. «Die Tierärztin oder der Tierarzt nimmt eine Probe und lässt diese in einem Labor testen. Bei einem positiven Befund informiert das Labor den kantonalen Veterinärdienst», heisst es in der Mitteilung.
Blauzungenkrankheit (BT)
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, die von Viren verursacht wird. Diese gelangen durch den Stich kleiner Mücken, sogenannten Gnitzen, in den Körper von Nutztieren. Die Krankheit kann alle Wiederkäuer betreffen. Eine Übertragung zwischen infizierten Tieren kommt nicht vor. Schwere Verläufe treten vor allem bei Schafen und Rindern auf. Diese können im schlimmsten Fall bis zum Tod des Tiers führen. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich.
Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden. Die Gnitzen sind während den kälteren Monaten (in der Regel zirka zwischen Anfang Dezember und Ende März) kaum aktiv. Deshalb kommt es in dieser Zeit zu keinen Neuansteckungen. Trotzdem können auch nach Beginn der kälteren Monate neue Seuchenfälle festgestellt werden, weil die Tiere das Virus wochenlang im Blut tragen. In der Schweiz gibt es bisher zwei bekannte Untertypen der Viren, die die Blauzungenkrankheit hervorrufen. Dies sind der Serotyp 8 (BTV-8) und der Serotyp 3 (BTV-3). In der Nordwestschweiz kursiert insbesondere BTV-3. Quelle: Kanton Aargau
Anzahl Fälle nach Tierart Schweiz