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Hof darf keine Pferdebahn bauen

Ein Landwirtepaar aus Muttenz wollte eine Ovalbahn für Pferde bauen. Das Kantonsgericht verweigert ihnen nun die Bewilligung. Dies trotz der schwieriger Topografie des Hofes. Zu gross und zu weit vom Hof entfernt liege der geplante Ausbildungsplatz.

Rund 550 Meter vom Hof in Muttenz BL entfernt sollte die gewünschte Ovalbahn als Ausbildungsplatz für Pferde entstehen, rund 200 Meter Luftlinie oberhalb der Stallungen. Laut der «Basler Zeitung» (BaZ), die vor Ort war, wäre die definitive Ovalbahn gut 76 Meter lang und 34 Meter breit gewesen.

Die Bahn selbst hätte aus einem 2 Meter breiten und 30 Zentimeter tiefen Mergelbelag bestanden. Die Fläche innerhalb des Ovals hätte weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können, betonte der Betriebsleiter gegenüber der Zeitung beim Augenschein vor Ort.

Zu weit weg und zu gross

Nach Eingang des Baugesuchs beim kantonalen Bauinspektorat legte die Einwohnergemeinde Muttenz Einspruch gegen das Vorhaben ein. Das Bauinspektorat, das der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) untersteht, verweigerte die Bewilligung. Der Regierungsrat stützte diesen Entscheid.

Gemäss der «BaZ» argumentierten Direktion und Regierungsrat mit der zu grossen Distanz zwischen dem Hof und dem geplanten Ausbildungsplatz. Die Raumplanungsverordnung schreibe eine «unmittelbare Nähe» vor – was hier nicht gegeben sei. Zudem überschreite der Platz die maximal erlaubte Fläche von 800 Quadratmetern.

Anspruchsvolle Topografie

Das Landwirtepaar erhob gemeinsam mit einem Anwalt Beschwerde gegen das Bauinspektorat. Vor dem Kantonsgericht in Liestal machten sie laut der «BaZ» geltend, dass die anspruchsvolle Topografie einen näheren Standort nicht zulässt. Für die Flächenberechnung müsse ausserdem einzig die Ovalbahn selbst zählen, sagte der Anwalt. Diese liege deutlich unter der Grenze von 800 Quadratmetern.

Das Kantonsgericht sah dies anders. Für die Berechnung gelte das gesamte Rechteck, in dem sich die Bahn befinde. Dieses messe rund 2600 Quadratmeter, rechnete der zuständige Richter vor. Einstimmig wies das Gericht die Beschwerde ab.

Gleichheitsprinzip kommt nicht zur Anwendung

Das vom Anwalt ins Feld geführte Gleichheitsprinzip, wonach Landwirtschaftsbetriebe in der Ebene und im Gelände gleiche Chancen haben sollen, komme hier nicht zur Anwendung, argumentierte das Gericht. Es sei zudem von blossem Auge nicht erkennbar, dass die Ovalbahn zum Hof gehöre. Zudem sei die «unmittelbare Nähe» zwischen Ausbildungsplatz und Hof nicht gegeben.

Ob das Urteil weitergezogen wird, liess der Anwalt des Landwirts laut der «BaZ» offen.

Kommentare (1)

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  • Andrea Merki | 20.05.2025
    Wieder ein mal völliger Blödsinn
    Alles reine Willkür .
    Warum dürfen wir Bauern nich Inovativ sein wie es
    immer wieder verlangt wird!!!!
    Dauernd wird einem einen Strich durch die Rechnung gemacht und mit fadenscheinigen Argumenten
    begründet !!!!!
    Nicht aufgeben kämpfen für das Recht und das wir Bauern nich alle blöd sind
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