Mit der Sanierung von defekten Schächten und offenen Schachtdeckeln in Entwässerungssystemen kann die Belastung von Oberflächengewässern durch Pflanzenschutzmittel deutlich reduziert werden. Mit der Aktion «Ersatz Schachtdeckel und Schacht-Instandstellung» beteiligt sich der Kanton Solothurn an den Kosten.
Im September 2017 hat der Bund den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Das Ziel: mit entsprechenden Massnahmen die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu reduzieren.
«Auf Basis des kantonalen Massnahmenplans wurden schweizweit bereits grosse Anstrengungen zur Verringerung des PSM-Einsatzes unternommen; zum Beispiel mittels Sensibilisierung in Aus- und Weiterbildungen oder der Förderung von Anbauverfahren mit reduziertem PSM-Einsatz», schreibt der Kanton Solothurn in einer Mitteilung. Seit 2008 sind die Einsatzmengen schweizweit um rund 14 Prozent zurückgegangen.
Programm lanciert
Mit der Sanierung von Schächten kann der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer verringert werden. Denn über offene oder defekte Schächte im Ackerland oder an Feldrändern können mit dem Regenwasser Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer gelangen. Mit dem Programm «Ersatz Schachtdeckel und Schachtinstandstellung» will der Kanton Solothurn Abhilfe schaffen. «Mit dieser vergleichsweise einfachen Massnahme wird eine grosse Wirkung erzielt», heisst es in der Mitteilung.
Der Kanton unterstützt Gemeinden sowie Grundeigentümer bei der Sanierung. Der Regierungsrat hat deshalb aus dem Investitionsbudget für Strukturverbesserungsmassnahmen eine Tranche von 250'000 Franken für die Umsetzung der Aktion bewilligt. Diese läuft vorerst bis ins Jahr 2027.
Bis zu 50% der Kosten
Die erwähnten Schächte sind oft Teil von Entwässerungssystemen im Ackerland. Diese machen die Flächen überhaupt für die Nahrungsmittelproduktion nutzbar und tragen so zur Ernährungssicherheit bei.
Gemeinden oder Genossenschaften können als Werkeigentümerinnen von Schächten ein Beitragsgesuch beim Amt für Landwirtschaft einreichen. Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Betroffene melden sich diesbezüglich bei ihrer Gemeinde. Der Kanton kann sich mit Strukturverbesserungsbeiträgen bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen.
Dies gilt im Kulturland für den Ersatz von offenen beziehungsweise defekten Schachtdeckeln durch neue geschlossene Schachtdeckel (ohne Pickelloch) und für die Instandstellung defekter Schächte, die mit einem geschlossenen Schachtdeckel versehen sind beziehungsweise versehen werden. Das entsprechende Merkblatt ist auf der Homepage des Amtes für Landwirtschaft verfügbar.
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