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«Kein Kulturland für A1-Ausbau vernichten»

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Die A1 zwischen Bern und Zürich gehört zu den meist befahrenden Strecken der Schweiz. Das Teilstück zwischen Aarau Ost und Birrfeld soll auf 6 Spuren ausgebaut werden. Der Aargauer Bauernverband fordert, die Kapazitätserhöhung ohne Kulturlandverlust umzusetzen.

 

Gemäss Berechnungen der Behörden werden auf der A1 bis 2037 täglich deutlich über 100'000 Fahrzeugen erwartet. Der Aargauer Bauernverband (BVA) kann deshalb einen Ausbau nachvollziehen.

 

Für die Verbreiterung der rund 11,5 Kilometer zwischen Aarau Ost und Birrfeld werden rund 10 Hektaren Kulturland benötigt. Nach Ansicht des BVA muss dies zwingend ohne Kulturlandverlust erfolgen. Den Ausbau auf sechs Spuren soll im bestehenden Autobahnraum realisiert werden. Als Variante schlägt der Verband auch den permanenten Miteinbezug des Pannenstreifens vor.

 

Auch die bestehende Böschung könne steiler gestaltet werden. «Dies etwa anstelle der bestehenden Grasböschungen, die heute anstatt einer hohen Biodiversität einen hohen Neophytendruck aufweisen», schreibt der BVA in einer Mitteilung. Eine Kompensation des Verlustes der Fruchtfolgeflächen mit Bodenaufwertungen an anderer Stelle ist für den Verband keine Option.

 

Aufgewertete Fläche würden nur eine kleine Ertragssteigerung gegenüber der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung aufweisen. Produktive Flächen würden aber durch die Verbreiterung der A1 für immer verloren gehen. «Solange für den Ausbau auf sechs Spuren im vorgeschlagenen Ausmass Kulturland vernichtet werden soll und gleichzeitig der bestehende Strassenraum nicht effizienter genutzt wird, stellt sich der BVA gegen den geplanten Ausbau der Autobahn auf sechs Spuren», stellt der Verband klar.

 

Kommentare (1)

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  • Christoph Büschi | 27.09.2022
    Dieser Ansatz finde ich top! Ein Ausbau ist mit den bestehenden überdimensionierten Verkehrswegen ist der beste Kompromiss. Als nächstes könnte man für den Ausbau bereits eingezonte Bauzonen wieder Zurückführen in die Landwirtschaftszone. Das gleiche soll für Renaturierungen von Gewässern etc. gelten. Es darf keinen weiteren Verlust von Landwirtschaftlichen Nutzflächen geben!

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