Vorwürfe von Schwarzarbeit und Lohndumping in der Landwirtschaft werden immer wieder laut. Auch in de Region Solothurn, wo die Landwirtschaft wirtschaftlich eine wichtige Rolle spielt.
Bis 6000 Personen
Der Bundesrat schätzte in einem Bericht von 2015 schweizweit die Zahl der Arbeitskräfte ohne Papiere auf 3000 bis 6000 Personen, schreibt die «Solothurner Zeitung». Bei 50’000 Bauernhöfe im Land bedeute dies, dass im Durchschnitt auf jedem zehnten Betrieb ein ausländischer Arbeiter oder eine Arbeiterin ohne Papiere tätig sein müsste.
«Diese Zahlen können wir vom Solothurner Bauernverband nicht nachvollziehen», sagt der Geschäftsführer Edgar Kupper auf Anfrage der «Solothurner Zeitung». Vor zwei Jahren überprüfte die kantonale Arbeitsmarktkontrolle die Landwirtschaft als eine der Branchen, die in Bezug auf Schwarzarbeit im Fokus steht. Dabei seien keine Missstände bezüglich Schwarzarbeit oder Nichteinhaltung des Normalarbeitsvertrags für die Landwirtschaft festgestellt worden.
Wie Kupper in dem Artikel ausführt, wird bei allen Beratungen immer wieder deutlich gemacht, dass sich die Landwirtschaft und jeder Betrieb an die Vereinbarungen des Normalarbeitsvertrages halten muss.
Arbeitsrechtliche Situation von Sans-Papiers in der Schweiz
Auch Arbeitnehmende ohne geregelten Aufenthaltsstatus, sogenannte «Sans-Papiers», geniessen gewisse arbeitsrechtliche Schutzrechte. Im Normalarbeitsvertrag (NAV) verpflichten sich die Kantone, auch für Sans-Papiers Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, damit sie gegen Invalidität versichert sind und im Alter eine Rente erhalten. Die Arbeitgeber müssen eine angemessene Kündigungsfrist einhalten und einen Mindestlohn zahlen, um Ausbeutung zu verhindern. Die Informationen stammen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Nur 13 Verdachtsfälle in zehn Jahren
Die Kontrollen auf den Betrieben werden vom kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt. In den letzten zehn Jahren habe das Amt rund 60 Landwirtschaftsbetriebe und rund 120 Arbeitnehmende kontrolliert, sagt der Leiter der Abteilung Arbeitsbedingungen, Daniel Morel, auf Anfrage der «Solothurner Zeitung».
Die Kontrollen der Betriebe können einerseits vor Ort oder auf schriftlichem Weg erfolgen. Nur bei 13 Betrieben vermutete das Amt einen Verstoss gegen die Ausländergesetzgebung und leitete die Angelegenheit an das kantonale Migrationsamt weiter.
«Da wir keine Rückmeldung erhalten haben, können wir nicht sagen, ob ein effektiver Verstoss vorlag», wird Morel im Artikel zitiert. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit agiere in der Bekämpfung von Schwarzarbeit lediglich als Kontrollorgan. Sofern Verstösse gegen die Meldepflicht in den Bereichen Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht vermutet würden, leite das Amt die entsprechenden Protokolle den jeweiligen Spezialbehörden zur Prüfung zu, wird das Vorgehen im Artikel der «Solothurner Zeitung» erläutert.
«Zahl der Fälle konstant bei null»
Im Falle von Verstössen gegen das Ausländerrecht ist dies das Migrationsamt. Auch dort wisse man nichts von Schwarzarbeit bei Landwirtschaftsbetrieben, ist dem Artikel zu entnehmen. Das Amt ist für die Prüfung der Verdachtsfälle zuständig. In den vergangenen Jahren seien keine illegalen Erwerbstätigkeiten im Kanton Solothurn bei Landwirtschaftsbetrieben festgestellt worden, sagt Kevin Kneubühler, Abteilungsleiter Arbeitsbewilligungen und Integration zur «Solothurner Zeitung». Weiter sagt er da: «Die Zahl der Fälle blieb konstant bei null.»