Um diese Kampf gegen die Neophyten voranzutreiben, werden von den Gemeinden kostenlos Säcke an die Bevölkerung abgegeben, mit denen die Neophyten eingesammelt und entsorgt werden können. Eine Massnahme, die bei dieser Sisyphusarbeit auf eine grosse Nachfrage stossen würde, schreibt die «Aargauer Zeitung».
Grosse Nachfrage nach Neophytensäcken
Das Einjährige Berufkraut ist eine jener Pflanzen, die zu den Neophyten gehört. Es neigt dazu alle anderen Pflanzen in ihrer Umgebung zu verdrängen. Ausserdem hat es keine natürlichen Feinde, denn die Tiere fressen es nicht. Ohne auf eine Befruchtung angewiesen zu sein, kann eine dieser Pflanzen bis zu 50'000 keimfähige Samen verstreuen und damit zu ihrer starken Verbreitung beitragen. Und das Kraut verbreitet sich überall. Nicht nur die Gemeinden leiden darunter. Auch die SBB und die Landwirte bekommen die negativen Effekte der zunehmenden Ausbreitung dieser Neophyten zu spüren.
Es nützt nichts, wenn einzelne Kreise etwas gegen die invasiven Neophyten tun - es geht nur, wenn alle Hand in Hand arbeiten.
Bestellzahlen überwältigend
Der Kanton Aargau habe nun diesen invasiven und problematischen Pflanzen den Kampf angesagt, berichtet die «Aargauer Zeitung» weiter ( Hier die Info-Seite des Kantons mit Merkblättern und Praxishilfe ). 170 der 198 Gemeinden des Kantons (also knapp 86%) stellen der Bevölkerung bereits Säcke zur Verfügung, in denen diese Neophyten entsorgt werden können. Und die Nachfrage sei gewaltig.
«Wir kommen kaum hinterher mit Liefern, die Bestellzahlen sind überwältigend», sagt Thomas Hufschmid von der 2022 geschaffenen Koordinationsstelle Neobiota . Ausserdem hätten 140 Gemeinden bereits damit begonnen ein kommunales Neophyten-Management-Konzept aufzubauen. Aber Neophyten machen an Gemeindegrenzen keinen Halt. Deshalb sei es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen.
Schöne Blüte, doch der Schein trügt: das Einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt.
Info Flora
Kantonal koordiniert
Der Kampf gegen die Neophyten sei aber bereits jetzt in mehreren Aargauer Gemeinden institutionalisiert, wie beispielsweise in Brugg, Aarau oder in Wohlen. So kämpfe Wohlen seit rund zehn Jahren auf breiter Front gegen die invasiven Neophyten, führt die «Aargauer Zeitung» weiter aus. Verschiedene Stellen seien in diese Bekämpfung involviert, wie der Werkhof, die Sozialfirma Trinamo, der Natur- und Vogelschutzverein, der Forstbetrieb und Aargau Verkehr. «Wichtig sind vor allem Kontrolle und Kontinuität», sagt Roger Isler, Leiter Umwelt und Energie in Wohlen ( hier informiert der Kanton über gebietsfremde Pflanzen und Tiere ), zur Zeitung.
Neu sei jetzt eine kantonale Vernetzung. «Dass es nun in jeder Gemeinde eine Ansprechperson gibt, erleichtert den Austausch und die Zusammenarbeit sehr», sagt Stephan Braun, Projektleiter Umwelt und Energie. Was den Kampf gegen die Neophyten so anspruchsvoll mache, seien die vielen Ansprechpersonen, führt Braun weiter aus.
Mit solchen Neophytensäcken werden die invasiven Pflanzen eingesammelt und entsorgt.
Kanton Nidwalden
Freiwillige leisten wichtigen Beitrag
Der Kanton gleist den Kampf gegen Neophyten breit auf und bezieht auch Privatpersonen mit ein. Da vielerorts die Kapazitäten fehlen würden, sei man auch auf Freiwilligenarbeit angewiesen, so wie das die «Aarau Rangers» tun ( Hier finden Sie deren nächsten Einsatztage ). Die weitere Sensibilisierung auf diese Problematik, auch der Bevölkerung, sei wichtig, da nicht nur öffentliche Grünflächen, sondern auch Privatgärten davon betroffen seien.
Zu den invasiven Arten zählen nebst dem Einjährigen Berufkraut auch Sommerflieder, Kirschlorbeer, die Nordamerikanische Goldrute und das Drüsige Springkraut. Überraschend dabei ist, dass der Sommerflieder und der Kirschlorbeer im Handel erhältlich sind. Eine gesetzliche Verordnung, welche den Vertrieb dieser Pflanzen verbieten werden, würde im Herbst 2024 in Kraft treten, erklärt Thomas Hufschmid von Neobiota der «Aargauer Zeitung».
Auch die Kirschlorbeere gilt als invasiver Neophyt. Überraschenderweise wird er über den Handel weiterhin vertrieben, so wie auch der Sommerflieder.
Erwin Jörg
Bauern sind besonders gefordert
Die Bekämpfung von Neophyten ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift. Einzig für Ambrosia gibt es eine schweizweite Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei landwirtschaftlichen Betrieben hingegen, die Direktzahlungen beziehen, ist die Bekämpfung von Neophyten strikt geregelt.
So können Flächen und insbesondere Biodiversitätsförderflächen mit starkem Unkraut- oder mit Neophytenbefall von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden, wenn die auferlegten Bekämpfungsmassnahmen nicht eingehalten werden. Beiträge können so um mehrere hundert, bis mehrere Tausend Franken pro Hektare gekürzt werden.
Die « Aargauer Zeitung» befürchtet am Schluss ihres Berichts , dass sich diesbezüglich die Problematik noch verschärfen könnte. Denn mit der vorgesehenen Erweiterung der Biodiversitätsförderflächen könnte der damit bezweckte ökologische Effekt durch einen Befall mit Neophyten gleich wieder neutralisiert werden.
Hier finden Sie ein Dokument der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit.
Haupsache man kann die Bauern wieder bevormunden .