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Polizei beschlagnahmt 28 Fasane in Auto

Die Kantonspolizei Aargau hat bei der Kontrolle eines Autos 28 lebende Fasane entdeckt. Weil einige der Tiere unter Artenschutz stehen und ihre Einfuhr nicht angemeldet war, hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Im Personenwagen mit slowenischem Kennzeichen sassen drei ägyptische Staatsbürger, wie das BAZG am Freitag mitteilte. Die Kontrolle habe bereits Ende September in Rothrist AG stattgefunden.

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau habe die Tiere vorsorglich beschlagnahmt und für eine geeignete Unterbringung in Quarantäne gesorgt. Bei der Beurteilung der Tiere durch Experten habe sich dann gezeigt, dass rund zwei Drittel davon durch das internationale Artenschutzabkommen CITES geschützt seien.

Wegen der Transportstrapazen seien zwischenzeitlich vier Tiere gestorben, zehn weitere hätten – aufgrund von festgestellten Krankheiten – eingeschläfert werden müssen. Die verbleibenden und gesunden Tiere werden laut Angaben des BAZG nach Ablauf der Quarantäne bei geeigneten Institutionen platziert.

Zum Schutz von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft dürfen einige Tiere und Pflanzen nicht in die Schweiz gebracht werden, oder nur mit einer entsprechenden Bewilligung. Dies betrifft z.B. alle vom Aussterben bedrohten Arten. Das internationale Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als «Washingtoner Artenschutzabkommen», regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie mit Produkten, die aus solchen Tier- und Pflanzenarten hergestellt worden sind.

In der Schweiz sind für den Import und Export von CITES-Exemplaren meist eine Einfuhr- und eine Ausfuhrbewilligung vom Bund erforderlich. 

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