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Solothurn: Gibt es eine kantonale Hundesteuer?

Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über Änderungen des Hundegesetzes: Im Zentrum der Vorlage steht die Einführung einer kantonalen Hundesteuer von 35 Franken. Zudem sollen Assistenzhunde von der Steuer befreit werden

sda |

Hundehalterinnen und Hundehalter mussten dem Kanton Solothurn bis 2023 eine «Kontrollzeichengebühr» bezahlen. Ab 2017 erhielten sie jedoch keine Hundemarke mehr.

Kontrollzeichengebühr

Diese war überflüssig geworden, weil der Bund die zentrale Erfassung aller Hunde in der Datenbank Amicus und die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vorgeschrieben hatte. Dass der Kanton Solothurn die 40 Franken dennoch weiterhin erhob, stufte das Steuergericht Ende 2023 als unzulässig ein. Der Gebühr fehle die vom Gesetz verlangte Gegenleistung.

Mit den Gebühreneinnahmen wurden die allgemeinen Aufgaben des Veterinäramtes in den Bereichen Hundehaltung, Tierschutz und Tiergesundheit finanziert. Damit diese Kosten nicht von allen Steuerzahlenden getragen werden müssten, steht nun die Einführung einer kantonalen Hundesteuer zur Diskussion.

Gestrichen – und wieder aufgenommen

Die Hundesteuer war von Anfang umstritten. Nach Kritik in der Vernehmlassung hatte der Regierungsrat sie aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. In der Kantonsratsdebatte kam sie wieder hinein. Vorgesehen ist, dass dass Hundehalter pro Hund und Jahr 35 Franken bezahlen – zweckgebunden für das Veterinäramt.

Nicht betroffen von der Änderung ist die Hundesteuer der jeweiligen Wohngemeinde. Diese erhebt weiterhin zwischen 50 und 200 Franken pro Hund, um unter anderem die Kosten für die Leerung der Robidog-Kübel zu finanzieren.

Mit der Gesetzesänderung sollen zudem nicht mehr nur Blindenführhunde von der neuen kantonalen und der bisherigen kommunalen Hundesteuer befreit werden, sondern auch alle von der Invalidenversicherung anerkannten Epilepsiewarnhunde, Autismusbegleithunde und andere Assistenzhunde.

Verursachergerecht oder ungerecht?

Die Mehrheit des Kantonsrates sowie der Regierungsrat empfehlen die Annahme der Gesetzesänderungen. Die Steuer sei sozialverträglich und verursachergerecht. Die Kosten für den Vollzug des Hundegesetzes sollten nicht von der Allgemeinheit aufgebürdet werden.

Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Vorbildliche Hundehalterinnen und Hundehalter verursachten dem Veterinäramt keine Mehrkosten, müssten aber trotzdem die Steuer bezahlen, kritisiert sie. Aufgaben wie Tierschutz oder Tierseuchenbekämpfung dienten dem öffentlichen Interesse und müssten aus dem Staatshaushalt finanziert werden.

Der Kantonsrat stimmte der Vorlage mit 59 zu 27 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 60 Stimmen knapp verfehlt, weshalb die Gesetzesänderung dem obligatorischen Referendum untersteht.

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